Skandal um illegales Abwracken

Die Kie­ler Staats­an­walt­schaft hat Ankla­ge erho­ben gegen eine Rends­bur­ger Ree­de­rei wegen ille­ga­len Abwra­ckens im indi­schen Alang. Das berich­te­te der NDR Anfang die­ser Woche. Par­al­lel wer­de gegen wei­te­re Fir­men ermit­telt, unter ande­rem gegen die Ree­de­rei Peter Döh­le (PD), deren Geschäfts­füh­re­rin Gaby Born­heim zugleich amtie­ren­de Prä­si­den­tin des Ver­bands Deut­scher Ree­der (VDR) ist. 

Der Bei­trag des NDR-Magazins „Pan­ora­ma 3“, aus­ge­strahlt am ver­gan­ge­nen Diens­tag Abend und basie­rend auf gemein­sa­men Recher­chen mit der „Süd­deut­schen Zei­tung“, ist eine klei­ne Sen­sa­ti­on: Erst­mals wür­de, falls die Ankla­ge vom zustän­di­gen Gericht zuge­las­sen und ver­han­delt wird, die Pra­xis, sich eines Schrott­schiffs bequem und kos­ten­güns­tig zu ent­le­di­gen, die deut­sche Jus­tiz beschäf­ti­gen. Die Ankla­ge soll sich gegen zwei Ver­ant­wort­li­che der nament­lich nicht genann­ten Ree­de­rei aus Rends­burg rich­ten; es geht um ein Schiff, das – unter detail­liert beschrie­be­nen Umstän­den – auf den berüch­tig­ten Strand von Alang gefah­ren und dort zer­legt wor­den sei. Auf der Web­sei­te der inter­na­tio­na­len Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­ti­on „Ship­b­rea­king Plat­form“, die seit lan­gem die men­schen­un­wür­di­gen und öko­lo­gisch ver­hee­ren­den Prak­ti­ken des Abwra­ckens aus­ge­dien­ter Han­dels­schif­fe an den Strän­den (vor allem) von Paki­stan, Indi­en und Ban­gla­desh bekämpft, liest man Erschre­cken­des: Seit 2009 sei­en dort 7073 Schif­fe zer­legt wor­den, 430 Arbei­te­rin­nen und Arbei­ter hät­ten dabei ihr Leben verloren.

Dar­über hin­aus berich­tet der NDR-Beitrag von wei­te­ren Ermitt­lun­gen ande­rer Staats­an­walt­schaf­ten, unter ande­rem eben gegen die Ham­bur­ger PD; sie soll den Rends­bur­gern bei ihrem Coup gehol­fen haben. Natür­lich ist es pikant, dass PD-Chefin Born­heim seit seit Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res zugleich VDR-Präsidentin ist: Kurz nach ihrem Amts­an­tritt hat­te Born­heim sich in ihrer neu­en Rol­le als Vor­rei­te­rin für Umwelt- und Kli­mathe­men zu posi­tio­nie­ren ver­sucht: „Jetzt ist Kli­ma­schutz Trumpf.“ – Viel­leicht wäre dem nun ein „außer an den Abwracksträn­den“ hin­zu­zu­fü­gen? Iro­nie bei­sei­te: Nicht nur in Ham­burg, auch in Mecklenburg-Vorpommern soll es dem NDR-Bericht zufol­ge wei­te­re Ermitt­lun­gen geben, „gegen eine zwei­stel­li­ge Zahl von Beschuldigten“.

Eigent­lich ist die Sache ein­fach: Han­dels­schif­fe, die außer Dienst gestellt wer­den, gel­ten wegen ihrer kom­ple­xen Zusam­men­set­zung nach euro­päi­schem Recht als gefähr­li­cher Abfall, müs­sen sorg­fäl­tig zer­legt, gerei­nigt und – soweit mög­lich – recy­celt wer­den. Das erfor­dert beson­de­re Kennt­nis­se und Anla­gen auf spe­zia­li­sier­ten Abwrack­werf­ten und ist ent­spre­chend teu­er. Weit­aus bil­li­ger ist da die „asia­ti­sche Vari­an­te“, wo die Schif­fe ein­fach auf den Strand gefah­ren und dann von oft unge­schul­ten Kräf­ten – auch Kin­dern – unter nach hie­si­gen Nor­men kata­stro­pha­len Arbeits­be­din­gun­gen und ohne Rück­sicht auf Umwelt- oder Gesund­heits­fol­gen von Hand zer­legt werden.

Sei­tens der Inter­na­tio­nal Mari­ti­me Orga­niza­ti­on (IMO) der Ver­ein­ten Natio­nen gibt es dage­gen zwar die „Hong­kong Con­ven­ti­on“, aber die ist bis­lang erst von 17 Ver­trags­staa­ten mit knapp 30 Pro­zent der Welt­han­dels­ton­na­ge rati­fi­ziert wor­den und daher noch nicht in Kraft getre­ten. Weil der EU das zu lan­ge dau­er­te, hat Brüs­sel 2013 eine Schiffs­re­cy­cling­ver­ord­nung ver­ab­schie­det, die schon Anfang 2019 in Kraft getre­ten ist – und deut­lich schär­fe­re Kri­te­ri­en fest­legt als die Hong­kong Convention.

Aller­dings ist der Gel­tungs­be­reich der euro­päi­schen Ver­ord­nung auf Schif­fe unter EU-Flagge beschränkt. Da aber die EU bis­lang über kei­ne eige­ne, ein­heit­li­che Flag­ge für ihre Han­dels­schiff­fahrt ver­fügt, meint die­ser Begriff eine Flag­ge eines der EU-Mitgliedsstaaten – und da fin­den sich laut Inter­na­tio­na­ler Transportarbeiter-Föderation (ITF) auch etli­che Bil­lig­flag­gen. Und eben das zeigt die Dimen­si­on des Pro­blems: Ree­de­rei­en sind bekannt­lich erfah­ren im Um- und Aus­flag­gen ihrer Schif­fe, um ihre Kos­ten zu sen­ken. Also wer­den auch aus­ge­dien­te Ein­hei­ten ger­ne mal ver­kauft und umge­flaggt, um ein bil­li­ges Abwra­cken zu „lega­li­sie­ren“. Im vor­lie­gen­den Fall indes schei­nen die Betei­lig­ten wohl laut NDR auf eben die­sen Umweg ver­zich­tet zu haben.

Eine ähn­li­che Ver­si­on die­ses Tex­tes erschien
heu­te in der Tages­zei­tung „jun­ge Welt“.

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WATERKANT-Redaktion