Klatsche für Autobahnplaner

Was für eine tol­le Nach­richt: Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) in Leip­zig hat ges­tern Nach­mit­tag den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für den Bau des west­li­chen, ers­ten Abschnitts der umstrit­te­nen so genann­ten Küs­ten­au­to­bahn A 20 für „rechts­wid­rig und nicht voll­zieh­bar erklärt“. Es ist eine Ent­schei­dung, die die Pla­ner abwatscht, die Klä­ger aber sowohl über­rascht als natür­lich auch rich­tig freut. Glückwunsch! 

Wie berich­tet, hat­ten der Umwelt­ver­band BUND sowie ein loka­ler Land­wirt gegen den Bau­ab­schnitt zwi­schen den nie­der­säch­si­schen Orten Wes­ter­s­tede und Jader­berg geklagt, nach der ein­tä­gi­gen Ver­hand­lung am 31. Mai aller­dings auch ent­täuscht fest­ge­stellt, der 9. BVerwG-Senat habe die Zwei­fel am Bedarf der seit Jahr­zehn­ten dis­ku­tier­ten Tras­se zu wenig ernst­haft erör­tert. Auch die Klimaschutz-Entscheidung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom Früh­jahr ver­gan­ge­nen Jah­res, so dama­li­ge Reak­tio­nen, habe das Leip­zi­ger Bun­des­ge­richt nicht ange­mes­sen dis­ku­tiert. In einer ers­ten Reak­ti­on hat das über­re­gio­na­le Initia­ti­venbünd­nis „A 20 – nie!“ nun aber das gest­ri­ge Urteil begrüßt, bedeu­tet es doch bis auf Wei­te­res einen Stopp für alle Bau­ar­bei­ten oder Vor­be­rei­tun­gen. Das Bünd­nis, das den kla­gen­den BUND und den Land­wirt unter­stützt, oppo­niert seit lan­gem gegen den geplan­ten Auto­bahn­bau nicht nur in die­sem Abschnitt, son­dern über die Elbe hin­aus bis nach Bad Segeberg.

Der Pres­se­mit­tei­lung des BVerwG zur Ent­schei­dung von Don­ners­tag ist zu ent­neh­men, dass der Senat in der Tat die Not­wen­dig­keit des Auto­bahn­baus nicht wei­ter hin­ter­fragt hat: Das Gesamt­vor­ha­ben einer Ost-West-Verbindung von der nie­der­län­di­schen bis zur pol­ni­schen Gren­ze sei laut Bun­des­ver­kehrs­we­ge­plan Teil des trans­eu­ro­päi­schen Ver­kehrs­net­zes: „Die­se gesetz­li­che Bedarfs­fest­stel­lung ist für das Gericht ver­bind­lich.“ Das wird von „A 20 – nie!“ zwar bedau­ert; den­noch begrü­ßen die Geg­ner es aus­drück­lich, dass das Gericht ihre Kri­tik inso­weit bestä­tigt habe, als man immer wie­der auf feh­ler­haf­te Pla­nungs­ele­men­te hin­ge­wie­sen hatte.

Gericht kri­ti­siert Planungsfehler

Der 9. Senat des BVerwG hat näm­lich den Pla­nern vor­ge­wor­fen, ihnen sei­en „Feh­ler … bei der Prü­fung unter­lau­fen“, ob die durch Bau und Betrieb des beklag­ten Tras­sen­ab­schnitts beding­te Zunah­me der Stick­stoff­be­las­tung gel­ten­de Grenz­wer­te über­schrei­te und damit zu einer Beein­träch­ti­gung eines im Tras­sen­be­reich lie­gen­den FFH-Schutzgebiets füh­ren kön­ne. Die­se Fest­stel­lung darf durch­aus als gericht­li­che Ohr­fei­ge ange­se­hen wer­den, denn schon eine frü­he­re Berech­nung die­ses Pro­blems war als feh­ler­haft ein­ge­stuft und nach­ge­bes­sert wor­den – und hielt nun trotz­dem einer erneu­ten juris­ti­schen Prü­fung nicht stand. „Eine Beein­träch­ti­gung des Gebie­tes (kann) daher nicht mehr mit der erfor­der­li­chen Sicher­heit aus­ge­schlos­sen wer­den“, so das BVerwG.

Zwar hat das Gericht „wei­ter­ge­hen­de Ein­wän­de des kla­gen­den Umwelt­ver­ban­des“ zurück­ge­wie­sen. Ins­be­son­de­re die Ansicht des 9. Senats, dass das Kli­ma­schutz­ge­setz nicht habe berück­sich­tigt wer­den müs­sen, weil es „zum maß­geb­li­chen Zeit­punkt des Erlas­ses des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses noch nicht in Kraft getre­ten“ war, könn­te vor dem Hin­ter­grund der erwähn­ten Karls­ru­her Ent­schei­dung angreif­bar sein. Trotz­dem freut sich Uwe Schmidt, Spre­cher des A-20-nie-Bündnisses: „Jetzt muss erst ein­mal nach­ge­bes­sert wer­den. Das ver­schafft uns Zeit, dem Rat der obers­ten Rich­te­rin zu fol­gen und die Bedarfs­fra­ge an die Poli­tik zu rich­ten.“ Auch der nie­der­säch­si­sche Lan­des­ver­bands­chef des Ver­kehrs­clubs Deutsch­land (VCD), Mar­tin Müt­zel, for­der­te Bund und Län­der auf, das Pro­jekt ins­ge­samt poli­tisch zu beenden.

Die nord­west­deut­schen Industrie- und Han­dels­kam­mern hat­ten vor der gest­ri­gen Urteils­ver­kün­dung noch ein­mal nach­drück­lich ihr Plä­doy­er für die Voll­endung der Tras­se bekräf­tigt: „Die A20 ver­bin­det die wich­tigs­ten See­hä­fen, von den Nie­der­lan­den über Deutsch­land bis hin nach Ost­eu­ro­pa.“ Das ent­spricht zwar den oben zitier­ten Fest­le­gun­gen, beant­wor­tet aber wie­der ein­mal bezie­hungs­wei­se noch immer nicht die wesent­li­che Fra­ge, war­um eine schnel­le­re Ver­bin­dung bei­spiels­wei­se zwi­schen den Mega­hä­fen von Rot­ter­dam und Ant­wer­pen auf der einen und Gdansk auf der ande­ren Sei­te den deut­schen See­hä­fen und ihren Beschäf­tig­ten Vor­tei­le brin­gen soll.

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WATERKANT-Redaktion