ver.di mahnt Schlepper-Flaggenregelung an

Noch immer ringt die Bun­des­fach­grup­pe Mari­ti­me Wirt­schaft der Gewerk­schaft ver.di mit der Bun­des­re­gie­rung dar­um, end­lich für die Schlepp­schiff­fahrt das Füh­ren der deut­schen Flag­ge anzu­ord­nen – so, wie es die Euro­päi­sche Hafen­ver­ord­nung erlaubt und wie ande­re Staa­ten es längst umge­setzt haben. Die Rege­lung gilt unter ande­rem als wich­ti­ger Hebel, die anhal­tend mise­ra­ble Nach­wuchs­si­tua­ti­on in der bun­des­deut­schen See­schiff­fahrt zügig zu verbessern. 

Im Novem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res hat­te der Haus­halts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges die Bun­des­re­gie­rung per Beschluss auf­ge­for­dert, bis März 2023 eine Ver­ord­nung vor­zu­le­gen, die für Schlep­per auf Bun­des­was­ser­stra­ßen sowie auf den see­wär­ti­gen Zufahr­ten der Häfen das Füh­ren der deut­schen Flag­ge vor­schreibt. Vor weni­gen Tagen nun ver­brei­te­te ver.di eine Pres­se­mit­tei­lung, aus der her­vor­geht, dass die Ampel­ko­ali­ti­on und ins­be­son­de­re das FDP-geführte Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um die­se Frist ergeb­nis­los haben ver­strei­chen lassen:

Die Ver­ein­te Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) zeigt sich empört dar­über, dass die Bun­des­re­gie­rung ent­ge­gen des Beschlus­ses des Haus­halts­aus­schus­ses einer Ver­ord­nung zur Umset­zung der Vor­schrift der deut­schen Flag­ge in der Schlepp­schiff­fahrt nicht nach­ge­kom­men ist.

Wir for­dern die Bun­des­re­gie­rung auf, dies schnellst­mög­lich nach­zu­ho­len und den Haus­halts­aus­schuss des Par­la­men­tes ernst zu neh­men. Mit der Vor­schrift der deut­schen Flag­ge für Schlepp­schif­fe in deut­schen Küs­ten­ge­wäs­sern und auf see­wär­ti­gen Zufahrts­we­gen folgt der Haus­halts­aus­schuss nicht nur der durch die Euro­päi­sche Hafen­ver­ord­nung ermög­lich­ten Vor­schrift, son­dern eröff­net auch eine gro­ße Per­spek­ti­ve für das deut­sche mari­ti­me Clus­ter‘, betont ver.di-Bundesfachgruppenleiterin Mari­ti­me Wirt­schaft Maya Schwiegershausen-Güth.

Die Anzahl der deut­schen See­leu­te gin­ge eben­so wie die unter deut­scher Flag­ge regis­trier­ten Schif­fe nach wie vor zurück und habe einen alar­mie­ren­den Stand erreicht. Ein ver­läss­li­cher see­wär­ti­ger Waren­trans­port benö­ti­ge eine ver­läss­li­che und siche­re Schlepp­schiff­fahrt. Kaum ein Groß­schiff lau­fe in einen deut­schen See­ha­fen ein, ohne dass ein Schlepp­schiff betei­ligt sei.

Mit der Umset­zung der Ver­ord­nung zur Flag­gen­vor­schrift besteht nun end­lich die Chan­ce, Sozi­al­dum­ping zu ver­hin­dern und ver­bind­li­che Qua­li­täts­stan­dards vor­zu­ge­ben. Des­halb for­dern wir die Bun­des­re­gie­rung auf, den Maß­ga­be­be­schluss des Haus­halts­aus­schus­ses ernst zu neh­men und die Ver­ord­nung auf den Weg zu brin­gen‘, betont Schwiegershausen-Güth. Nach­fol­gend müs­se die­se Ver­ord­nung dann in Län­der­recht über­führt wer­den; dabei sei kei­ne Zeit zu verlieren.“

Die Pres­se­mit­tei­lung gibt bedau­er­li­cher­wei­se kei­ne Aus­kunft dar­über, wann und wie ver.di denn über die­se appel­la­to­ri­schen Zei­len hin­aus Druck zu machen gedenkt, um die über­fäl­li­ge Ver­ord­nung end­lich zu erzwin­gen. Es bleibt momen­tan aller­dings auch unklar, wie der Haus­halts­aus­schuss auf die­ses pro­vo­kant wir­ken­de Ver­hal­ten der Bun­des­re­gie­rung zu reagie­ren gedenkt.

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WATERKANT-Redaktion