Am morgigen Montag tritt – nach viel zu langem Zaudern und Zögern – für die arktischen Gewässer das IMO-Verbot des Einsatzes und der Beförderung von so genanntem Schweröl in Kraft. Darauf hat heute der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hingewiesen. In der Antarktis ist der giftige Treibstoff bereits seit 2011 verboten.
In einer Pressemitteilung hat der NABU das Verbot, das am 1. Juli in Kraft tritt, als „entscheidenden Schritt für den Klima- und Umweltschutz“ gelobt. Weder der Einsatz noch die Beförderung von Schweröl in arktischen Gewässern sei durch die neue Regelung der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) künftig erlaubt.
Die Regelung beträfe alle Schiffe in arktischen Gewässern, allerdings gebe es bis 2029 noch einige Ausnahmen. Leider sagt die Pressemitteilung nicht, um welche Ausnahmen es sich handelt und wie schwerwiegend diese sind – und verzichtet auch auf eine Verlinkung zu entsprechenden Quellen. Stattdessen beschränkt sich die Mitteilung darauf, den NABU-Schifffahrtsexperten Sönke Diesener zu zitieren: „Diese (Ausnahmen) stellen eine erhebliche Schwachstelle dar, … die Gefahr für die arktische Umwelt bleibt damit bestehen. Wir appellieren daher an die arktischen Staaten und die Schifffahrtsunternehmen, schneller auf alternative Treibstoffe umzusteigen und die Ausnahmen zu minimieren.“
Weiter heißt es in der NABU-Mitteilung, der Umstieg auf sauberere Brennstoffe vermeide nicht nur Ölkatastrophen, sondern mindere auch die Freisetzung von Schwefeloxiden, Stickoxiden und Treibhausgasen sowie von schwarzem Ruß, der auf Schnee und Eisflächen eine besonders schnelle Schmelze verursacht. Der NABU fordert daher nachhaltige Lösungen in der Schifffahrt, die weit über ein Schwerölverbot hinausgehen, ohne dabei neue fossile Abhängigkeiten von Kraftstoffen wie LNG entstehen zu lassen.
Stichwort „Ausnahmen“:
Unbestätigten, eigenen Recherche-Ergebnissen zufolge1 soll es einerseits Doppelhüllenschiffen bis auf Weiteres (2029) gestattet sein, den schmutzigen Treibstoff zu verwenden. Andererseits soll es den arktischen Küstenstaaten erlaubt sein, Schiffen unter ihrer Flagge, die in ihren Gewässern verkehren, die Schweröl-Nutzung weiterhin zu gestatten. Kritiker dieser Ausweich-Klauseln weisen aber darauf hin, dass zunehmend ältere Schiffe durch solche Neubauten ersetzt werden, die Doppelhüllen haben. Das bedeutet, dass die Anzahl der Schiffe, die in der Arktis Schweröl verwenden dürfen, in nächster Zeit noch zunehmen könnte. Darüberhinaus dürfte es für Schifffahrtsunternehmen, die aus Kostengründen unbedingt weiter Schweröl fahren wollen, kein unüberwindbares Problem sein, ihre Schiffe zu einem arktischen Küstenstaat umzuflaggen, um in den Genuss einer Ausnahmegenehmigung zu gelangen.
1. – Anmerkung der Redaktion: Wir haben die genannten Erläuterungen auf dieser Webseite gefunden, haben aber keine Information bezüglich deren Seriosität (bzw. der ihrer Macher).