Kein Schweröl mehr in der Arktis?

Am mor­gi­gen Mon­tag tritt – nach viel zu lan­gem Zau­dern und Zögern – für die ark­ti­schen Gewäs­ser das IMO-Verbot des Ein­sat­zes und der Beför­de­rung von so genann­tem Schwer­öl in Kraft. Dar­auf hat heu­te der Natur­schutz­bund Deutsch­land (NABU) hin­ge­wie­sen. In der Ant­ark­tis ist der gif­ti­ge Treib­stoff bereits seit 2011 verboten. 

In einer Pres­se­mit­tei­lung hat der NABU das Ver­bot, das am 1. Juli in Kraft tritt, als „ent­schei­den­den Schritt für den Klima- und Umwelt­schutz“ gelobt. Weder der Ein­satz noch die Beför­de­rung von Schwer­öl in ark­ti­schen Gewäs­sern sei durch die neue Rege­lung der Inter­na­tio­na­len Seeschifffahrts-Organisation (IMO) künf­tig erlaubt.

Die Rege­lung beträ­fe alle Schif­fe in ark­ti­schen Gewäs­sern, aller­dings gebe es bis 2029 noch eini­ge Aus­nah­men. Lei­der sagt die Pres­se­mit­tei­lung nicht, um wel­che Aus­nah­men es sich han­delt und wie schwer­wie­gend die­se sind – und ver­zich­tet auch auf eine Ver­lin­kung zu ent­spre­chen­den Quel­len. Statt­des­sen beschränkt sich die Mit­tei­lung dar­auf, den NABU-Schifffahrtsexperten Sön­ke Die­se­ner zu zitie­ren: „Die­se (Aus­nah­men) stel­len eine erheb­li­che Schwach­stel­le dar, … die Gefahr für die ark­ti­sche Umwelt bleibt damit bestehen. Wir appel­lie­ren daher an die ark­ti­schen Staa­ten und die Schiff­fahrts­un­ter­neh­men, schnel­ler auf alter­na­ti­ve Treib­stof­fe umzu­stei­gen und die Aus­nah­men zu minimieren.“

Wei­ter heißt es in der NABU-Mitteilung, der Umstieg auf sau­be­re­re Brenn­stof­fe ver­mei­de nicht nur Ölka­ta­stro­phen, son­dern min­de­re auch die Frei­set­zung von Schwe­fel­oxi­den, Stick­oxi­den und Treib­haus­ga­sen sowie von schwar­zem Ruß, der auf Schnee und Eis­flä­chen eine beson­ders schnel­le Schmel­ze ver­ur­sacht. Der NABU for­dert daher nach­hal­ti­ge Lösun­gen in der Schiff­fahrt, die weit über ein Schweröl­ver­bot hin­aus­ge­hen, ohne dabei neue fos­si­le Abhän­gig­kei­ten von Kraft­stof­fen wie LNG ent­ste­hen zu lassen.

Stich­wort „Aus­nah­men“:

Unbe­stä­tig­ten, eige­nen Recherche-Ergebnissen zufol­ge1 soll es einer­seits Dop­pel­hül­len­schif­fen bis auf Wei­te­res (2029) gestat­tet sein, den schmut­zi­gen Treib­stoff zu ver­wen­den. Ande­rer­seits soll es den ark­ti­schen Küs­ten­staa­ten erlaubt sein, Schif­fen unter ihrer Flag­ge, die in ihren Gewäs­sern ver­keh­ren, die Schweröl-Nutzung wei­ter­hin zu gestat­ten. Kri­ti­ker die­ser Ausweich-Klauseln wei­sen aber dar­auf hin, dass zuneh­mend älte­re Schif­fe durch sol­che Neu­bau­ten ersetzt wer­den, die Dop­pel­hül­len haben. Das bedeu­tet, dass die Anzahl der Schif­fe, die in der Ark­tis Schwer­öl ver­wen­den dür­fen, in nächs­ter Zeit noch zuneh­men könn­te. Dar­über­hin­aus dürf­te es für Schiff­fahrts­un­ter­neh­men, die aus Kos­ten­grün­den unbe­dingt wei­ter Schwer­öl fah­ren wol­len, kein unüber­wind­ba­res Pro­blem sein, ihre Schif­fe zu einem ark­ti­schen Küs­ten­staat umzu­flag­gen, um in den Genuss einer Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung zu gelangen.

 

1. – Anmer­kung der Redak­ti­on: Wir haben die genann­ten Erläu­te­run­gen auf die­ser Web­sei­te gefun­den, haben aber kei­ne Infor­ma­ti­on bezüg­lich deren Serio­si­tät (bzw. der ihrer Macher).

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WATERKANT-Redaktion