A 26: Gericht stoppt Ausbaupläne

Malte Siegert vom Hamburger Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) ist begeistert: „Das ist ein Triumph für das Klima.“ Seine Freude gilt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, das gestern den geplanten Neubau des ersten Autobahnabschnitts A26-Ost im Süden der Hansestadt vorerst gestoppt hat – eine schallende Ohrfeige für den Hamburger Senat. 

Beabsichtigt ist, die von Stade nach Hamburg führende A26 die A7 queren zu lassen, und zwar südlich von deren Anschlussstelle Waltershof. Im weiteren Verlauf soll die A26 dann in mehreren großen Schleifen via Moorburg, Süderelbe und Wilhelmsburg bei Stillhorn an die A1 angebunden werden. Das soll den Stadtteil Harburg von Verkehrslärm entlasten und Schadstoffbelastung vermeiden. Hauptziel des Vorhabens ist es aber, durch Bündelung von Verkehren zum und vom Hamburger Hafen, der landseitig oft über Staus und Verstopfungen klagt, diesen besser erreichbar zu machen. 2020 hatte der Senat aus SPD und Grünen das Vorhaben in seinem Koalitionsvertrag verankert – nachdem die Grünen es zuvor noch vehement abgelehnt hatten. Hamburgs Linke übrigens war und ist dagegen. Laut NABU ist dieses Teilstück der A26 lediglich zehn Kilometer lang, soll aber inklusive aller Planungs- und Baukosten rund 2,3 Milliarden Euro kosten.

Wertvolle Moorflächen im Fokus

Vor dem BVerwG ging es jetzt zunächst nur um den westlichen, ersten Abschnitt des Trassenbaus, eine ab A7-Anschluss verlaufende große Südschleife bis vor die Tore des Hamburger Daimler-Werks. Vor wenigen Jahren war um dessen geplante Erweiterung heftig gestritten worden, weil die wertvolle Moorflächen geschädigt hätte. Daimler hatte dann aber aus angeblich betriebswirtschaftlichen Gründen auf das Vorhaben verzichtet. Allerdings hinderte diese Debatte die Autobahnplaner nicht, ihre beabsichtigte Trasse als „Variante Süd 1“ gerade dieses unter Klimaschutzaspekten besonders empfindliche und wertvolle Areal queren zu lassen.

Die Begründung dafür verdient Erwähnung: Diskutiert worden war damals auch eine „Variante Süd 2“, die von der A7-Querung geradlinig unterhalb des Containerterminals Altenwerder (CTA) zu den Kattwyk-Brücken über die Süderelbe weiter zur A1 verlaufen wäre – deutlich kürzer, dadurch erheblich billiger, vor allem aber durch Vermeidung jeder Moor-Querung ausnehmend klimafreundlich. Nur hatten die Planer diese Variante aus Rücksicht auf den CTA verworfen: Sie hätte nämlich dessen eventuelle Erweiterung unmöglich gemacht.

Die Sache mit den Prognosen

Dazu muss man wissen, dass Hamburg noch immer von Rekord-Umschlägen im Hafen träumt: Der bei A26-Ost-Planungsbeginn noch geltende Hafenentwicklungsplan hatte für dieses Jahr einen Jahresumschlag von 25 Millionen TEU prognostiziert – tatsächlich waren es 2024 knapp acht Millionen TEU, unter günstigen Umständen könnten es in diesem Jahr vielleicht neun werden. Zwar haben die Hafenplaner ihre Langzeit-Erwartungen inzwischen deutlich reduziert (13,1 Millionen TEU für 2035) – nur haben die Autobahnplaner ihre Kalkulationen dieser veränderten Lage nie angepasst.

Eben dies hat das BVerwG jetzt aufgegriffen: Die geplante Südschleife sei „unter Klimaschutzgesichtspunkten defizitär“, nehme sie doch knapp 19 Hektar hochwertiger Böden, überwiegend Niedermoor, in Anspruch. Mögliche Alternativen wie die Variante Süd 2 nicht gewissenhaft geprüft zu haben, verstoße gegen Vorschriften des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG). Sowohl BUND als auch NABU zeigen sich erfreut über diese Wertung. Siegert: „Das Gericht hat dem sorglosen Umgang mit Mooren und Klimarisiken eine klare Absage erteilt. Für Natur und Steuerzahler ist das ein großer Erfolg.“

 

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WATERKANT-Redaktion