Ostseekabel: Kein Fall nationalen Rechts?

Ein finnisches Gericht hat eine Anklage gegen den Kapitän und zwei Offiziere eines Öltankers wegen Beschädigung von Unterseekabeln in der Ostsee abgewiesen. Das hat die tagesschau der ARD gestern berichtet. Der 229 Meter lange und 32 Meter breite Tanker „Eagle S.“ (IMO 9329760) fährt unter der Billigflagge der Cook Islands und wird zur so genannten „Schattenflotte“ Russlands gezählt. 

Ende Dezember 2024 hatten finnische Sicherheitskräfte das Schiff in internationalen Gewässern gestoppt und in die eigenen Hoheitsgewässer gezwungen. Angeblich soll der Tanker im Finnischen Meerbusen einen seiner Anker über den Meeresgrund geschleift und dabei das Stromkabel Estlink 2 zwischen Finnland und Estland sowie vier Internetleitungen unterbrochen haben. Schleifspuren sowie der Anker waren im Zuge der Ermittlungen am Meeresboden entdeckt worden. Die finnische Staatsanwaltschaft hatte daraufhin den georgischen Kapitän und zwei indische Offiziere angeklagt und Haftstrafen von jeweils mindestens zweieinhalb Jahren gefordert.

Die Anklage warf der Schiffsführung unter anderem vor, einen Sachschaden in Höhe von mindestens 60 Millionen Euro verursacht zu haben – so hoch hatte sie allein die Reparaturkosten an den Kabeln beziffert. Zwar konnten damals Energie- und Kommunikationsversorgung mittels alternativer Verbindungen aufrecht erhalten werden, dennoch habe die Beschädigung der Kabel eine „ernsthafte Gefahr für die Energieversorgung und die Kommunikation in Finnland dargestellt“, so der ARD-Bericht. Die Verteidigung der Drei hatte demnach auf nicht schuldig plädiert, es habe sich um einen Unfall gehandelt: Es habe ein technisches Problem mit dem Anker gegeben.

Nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens…

Das Bezirksgericht von Helsinki hat nun die Anklage abgewiesen: Es sei nicht möglich gewesen, „finnisches Strafrecht auf den Fall anzuwenden“. Daher wurden auch die damit verbundenen Schadensersatzforderungen zurückgewiesen. Finnland sei in diesem Fall nicht zuständig, weil die Kabel außerhalb der Hoheitsgewässer des Landes beschädigt worden seien. Der Vorgang müsse demnach nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens (UNCLOS) der Vereinten Nationen behandelt werden, zuständig für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung seien somit die Gerichte des Flaggenstaates oder der Heimatstaaten der Angeklagten.

Laut tagesschau gilt der Prozess als einer der ersten Versuche, mutmaßliche Verantwortliche für die Beschädigung kritischer Unterwasserinfrastruktur juristisch zu belangen. Die Strafverfolgung, so der Bericht weiter, werde jedoch durch das internationale Seerecht und den schwierigen Nachweis einer kriminellen Absicht erschwert. Zwar kritisiert der Bericht die Praktiken Russlands – Stichwort „Schattenflotte“ –, durch Einsatz von Schiffen unter fremden Flaggen das gegen Moskau verhängte Öl-Embargo zu umgehen.

Er problematisiert aber (wieder einmal) nicht, dass Russland sich hier nur eine Praxis zu eigen macht, die westliche Reedereien vor Jahrzehnten „erfunden“ haben und bis heute ausgiebig nutzen: Das Aus- und Umflaggen eigener Schiffe zu eigenem Vorteil – denn eigentlich schreibt UNCLOS in seinem Artikel 91 | 2 klar und deutlich vor, dass Schiffe unter der Flagge jenes Staates zu fahren haben, in dem der nutznießende Eigentümer ansässig ist, und dass eine „echte Verbindung“ zwischen dem Schiff und seinem Flaggenstaat zu bestehen habe. Würde diese Norm weltweit verbindlich beachtet, liefe in der globalen Schifffahrt vieles anders – so aber gilt in übertragenem Sinne das alte Goethe-Wort: „Die Geister, die ich rief…“

Update 31. Oktober 2025: Nach jüngsten Angaben der tagesschau hat die zuständige Staatsanwaltschaft in Helsinki gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Berufung eingelegt.

Update 11. Februar 2026: Greenpeace hat heute ein Rechtsgutachten zum Thema „Schattenflotte“ veröffentlicht, das hier kostenlos heruntergeladen werden kann. Darin ist auf Seite 33/34 auch vom Fall „Eagle S.“ die Rede – danach hat es den Anschein, dass über die Berufung bislang nicht entschieden worden ist.

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WATERKANT-Redaktion