Leider nicht unerwartet hat der Bundestag gestern Abend die im Sommer von der umstrittenen Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) vorgelegte Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes verabschiedet. Das soll nun den Weg frei machen für das von vielen für riskant gehaltene Abscheiden und Transportieren von CO₂ sowie für die Errichtung und den Betrieb von CO₂-Speichern „für den kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab“.
Eingeweihte wissen es – gemeint ist die so genannte CCS-Technik: Der englische Begriff „carbon capture and storage“ steht für Abscheidung und Lagerung von CO₂; eigentlich eine falsche und in gewisser Weise verharmlosende Bezeichnung, weil „carbon“, also „Kohle“, eine irreführende Verkürzung ist. Zwar wird die Anwendung von CCS auf Industrien beschränkt, deren CO₂-Emissionen bislang nicht durch Elektrifizierung oder andere Maßnahmen vermieden werden könnten. Immer wieder werden als Beispiele die Zement-, Kalk- oder auch Stahl-Industrie genannt; aber die gestern beschlossene Gesetzesänderung geht darüber deutlich hinaus.
Während nämlich Emissionen aus Kohleverstromung wortreich ausgeschlossen werden, sind Gaskraftwerke ausdrücklich nicht ausgeklammert worden – und das entgegen etlicher Einwände von Sachverständigen im Laufe parlamentarischer Anhörungen. Kritiker halten dies sowohl für klimapolitisch bedenklich, weil es den Primat der CO₂-Vermeidung konterkariere, als auch für einen gelungenen Coup der aus der fossilen Energiewirtschaft gewechselten Ministerin Reiche. Dies bestätigt auch die deutliche Stellungnahme des Lobbyverbands Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft (GAS-H2), der die Gas-Option ausdrücklich „positiv bewertet“ und die Enttabuisierung von CCS begrüßt.
Es bleibt dabei: Müllkippe Nordsee
Nun soll also CO₂ „in unterirdischen Gesteinsschichten“ dauerhaft gelagert werden, und zwar draußen auf dem Meer. Das Verfahren wird zwar in anderen Ländern (Dänemark, Norwegen) bereits praktiziert, gilt aber dennoch als zu wenig erforscht. So nennt etwa die „Bürgerinitiative gegen CO₂-Endlager“ aus Schleswig-Holstein CCS eine Hochrisikotechnik und zitiert Recherchen des internationalen Investigativ-Teams DeSmog, wonach Norwegens CO₂-Depot „Sleipner“ für „rund 25 Prozent des verpressten Kohlendioxids… keinen Nachweis mehr“ erbringen könne. Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN) forderte vor gesetzlicher Etablierung einer „Ewigkeitstechnologie“ eine verbindliche Testphase von mindestens zehn Jahren in einem stark begrenzen Gebiet.
Endlagerung auf dem Meer? Das Gesetz beschränkt „künftige Vorhaben grundsätzlich“ auf das Gebiet des Festlandsockels und der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), das Küstenmeer ist ausgenommen. Der Forscher Klaus Wallmann vom Kieler Geomar-Institut, der seit Jahren nachdrücklich für CCS missioniert, gibt an, in der deutschen AWZ könnten bis zu sechs Milliarden Tonnen CO₂ gespeichert werden – er räumt aber ein, dass zuvor Nutzungskonflikte gelöst werden müssten. So verlaufen besipielsweise vor den Ostfriesischen Inseln die beiden so genannten Verkehrstrennungsgebiete für die internationale Seeschifffahrt; die Deutsche Bucht ist eines der weltweit am stärksten frequentierten Schifffahrtsreviere. Hinzu kommen etwa die stark zunehmenden Offshore-Windparks, die ja noch massiv erweitert werden sollen. Ferner gibt es anerkannte Meeresschutzgebiete: Das Gesetz schreibt zwar vor, dort CO₂-Speicherung „grundsätzlich“ nicht zuzulassen. In Ermangelung eindeutiger Umsetzungsregeln befürchten Kritiker aber alsbaldige Aufweichung solcher Vorgaben, zumal Regularien für diese Schutzgebiete seit Jahrzehnten fehlen.
Im Bundestag haben außer den Fraktionen der Regierungskoalition alle Abgeordneten gegen das Gesetz gestimmt – unter anderem auch Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein. Auf einer heimischen Veranstaltung gegen CCS hatte er im Oktober unmissverständlich Position bezogen: „In der Nordsee darf nur einer bohren – und das ist der Wattwurm!“





















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