Weservertiefung: Verfahren ausgesetzt

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) in Leip­zig hat heu­te das Ver­fah­ren um die geplan­te Weser­ver­tie­fung aus­ge­setzt und in meh­re­ren Detail­fra­gen den Euro­päi­schen Gerichts­hof ange­ru­fen. Auch wenn dies noch kein Urteil gegen die Maß­nah­me bedeu­tet, so ist es doch ein tol­ler Erfolg für den BUND. Herz­li­chen Glückwunsch!

Wie mehr­fach hier berich­tet, geht es um eine von den Län­dern Bre­men und Nie­der­sach­sen gefor­der­te wei­te­re Aus­bag­ge­rung sowohl der so genann­ten Außen­we­ser von der Nord­see nörd­lich Wan­ger­oo­ge bis Bre­mer­ha­ven als auch der ¨Unter­we­ser¨ von Bre­mer­ha­ven über Bra­ke bis Bre­men. Die Maß­nah­me stößt aber nicht nur bei Anlie­gern -- Bür­gern, Fir­men, Bau­ern, Fischern, Sport­hä­fen, Tou­ris­ti­kern -- auf Unver­ständ­nis, son­dern auch bei Natur­schüt­zern. Deren Kla­ge war es, die heu­te eigent­lich hät­te ent­schie­den wer­den sollen.

Das Leip­zi­ger Bun­des­ge­richt will aber nun zunächst die Bedeu­tung der so genann­ten EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für das geplan­te Vor­ha­ben durch den EuGH über­prü­fen las­sen. Nicht nur Kri­ti­ker der geplan­ten Ver­tie­fung, son­dern auch Stim­men in Poli­tik und Wirt­schaft sehen die Chan­cen der Bun­des­re­pu­blik – sie ist for­mal die Beklag­te – vor dem EuGH durch­aus skep­tisch. Hin­zu kommt, dass das BVerwG wei­te­re for­ma­le Details, bei­spiels­wei­se die unter­las­se­ne Auf­tei­lung der Plan­fest­stel­lung in drei getrenn­te Abschnit­te, anzwei­felt. An der Unter­we­ser jeden­falls gilt es nach der gest­ri­gen Leip­zi­ger Ent­schei­dung als sicher, dass min­des­tens in den nächs­ten ander­halb bis zwei Jah­ren kein Bag­ger zum Ein­satz kommt, um die gefor­der­te Ver­tie­fung vorzunehmen.

Und allein das macht den beein­dru­cken­den Erfolg des BUND aus: Es ist das ers­te Mal, dass ein Bun­des­ge­richt in einem Streit um die geplan­te „Anpas­sung einer Schiff­fahrts­stra­ße“ (so nen­nen es die Pla­nungs­be­hör­den) den Argu­men­ten kla­gen­der Natur­schüt­zer zumin­dest soweit folgt, dass die Maß­nah­me nach­drück­lich ver­zö­gert wird. Zumal jeder wei­te­re Auf­schub eine Neu­be­wer­tung jener Para­me­ter erfor­der­lich machen könn­te, die jen­seits des Aspekts „Natur­schutz“ lie­gen, etwa die Fra­ge der Wirt­schaft­lich­keit der Vertiefung.

Der Aus­gang des Ver­fah­rens wird im Übri­gen auch an Ems und Elbe mit Span­nung erwar­tet, denn wenn der EuGH die euro­päi­sche WRRL höher bewer­tet als loka­le Hafen­in­ter­es­sen, dann müs­sen bei­spiels­wei­se auch die Ham­bur­ger um die Elb­ver­tie­fung und die Papen­bur­ger Mey­er Werft um wei­te­re Ems-Ausbaggerungen für Mega-Kreuzfahrtschiffe ban­gen. (-bi-)

 

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WATERKANT-Redaktion

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