Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute das Verfahren um die geplante Weservertiefung ausgesetzt und in mehreren Detailfragen den Europäischen Gerichtshof angerufen. Auch wenn dies noch kein Urteil gegen die Maßnahme bedeutet, so ist es doch ein toller Erfolg für den BUND. Herzlichen Glückwunsch!
Wie mehrfach hier berichtet, geht es um eine von den Ländern Bremen und Niedersachsen geforderte weitere Ausbaggerung sowohl der so genannten Außenweser von der Nordsee nördlich Wangerooge bis Bremerhaven als auch der ¨Unterweser¨ von Bremerhaven über Brake bis Bremen. Die Maßnahme stößt aber nicht nur bei Anliegern -- Bürgern, Firmen, Bauern, Fischern, Sporthäfen, Touristikern -- auf Unverständnis, sondern auch bei Naturschützern. Deren Klage war es, die heute eigentlich hätte entschieden werden sollen.
Das Leipziger Bundesgericht will aber nun zunächst die Bedeutung der so genannten EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für das geplante Vorhaben durch den EuGH überprüfen lassen. Nicht nur Kritiker der geplanten Vertiefung, sondern auch Stimmen in Politik und Wirtschaft sehen die Chancen der Bundesrepublik – sie ist formal die Beklagte – vor dem EuGH durchaus skeptisch. Hinzu kommt, dass das BVerwG weitere formale Details, beispielsweise die unterlassene Aufteilung der Planfeststellung in drei getrennte Abschnitte, anzweifelt. An der Unterweser jedenfalls gilt es nach der gestrigen Leipziger Entscheidung als sicher, dass mindestens in den nächsten anderhalb bis zwei Jahren kein Bagger zum Einsatz kommt, um die geforderte Vertiefung vorzunehmen.
Und allein das macht den beeindruckenden Erfolg des BUND aus: Es ist das erste Mal, dass ein Bundesgericht in einem Streit um die geplante „Anpassung einer Schifffahrtsstraße“ (so nennen es die Planungsbehörden) den Argumenten klagender Naturschützer zumindest soweit folgt, dass die Maßnahme nachdrücklich verzögert wird. Zumal jeder weitere Aufschub eine Neubewertung jener Parameter erforderlich machen könnte, die jenseits des Aspekts „Naturschutz“ liegen, etwa die Frage der Wirtschaftlichkeit der Vertiefung.
Der Ausgang des Verfahrens wird im Übrigen auch an Ems und Elbe mit Spannung erwartet, denn wenn der EuGH die europäische WRRL höher bewertet als lokale Hafeninteressen, dann müssen beispielsweise auch die Hamburger um die Elbvertiefung und die Papenburger Meyer Werft um weitere Ems-Ausbaggerungen für Mega-Kreuzfahrtschiffe bangen. (-bi-)