Der Arbeitsrechtler Rolf Geffken hat vor dem Hamburger Arbeitsgericht einen tollen Erfolg für Seeleute erzielt: Die bloße Ausflaggung ihrer bislang unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe gibt einer Reederei nicht das Recht, die Arbeitsverhältnisse ihrer bislang beschäftigten deutschen Seeleute zu kündigen.
In Buxtehude bei Hamburg ist die „NSB Niederelbe Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG“ zuhause – bis vor wenigen Jahren NSB ein Unternehmen, das seine Schiffe unter deutscher Flagge fahren ließ und an Bord überwiegend deutsche Seeleute beschäftigte. Das änderte sich 2014, als unter dem branchenüblichen Hinweis auf die schwierige wirtschaftliche Lage deutscher Reeder (die schon 1961 der SPIEGEL als „Heulbojen“ bezeichnete) eine Ausflaggungskampagne gestartet wurde, als deren Ergebnis damals etliche Schiffe laut Geffken unter Panama-Billigflagge registriert wurden (heute fährt der ganz überwiegende Teil der NSB-Flotte unter den Billigflaggen Liberias, Maltas und Madeiras). Und diese Ausflaggung wurde begleitet von massenhaften Entlassungen, „Seebetriebsrat und die Gewerkschaft ver.di beschränkten sich auf den Abschluss eines Sozialplans“, schreibt Geffken in seiner gestern verbreiteten Pressemitteilung.
Aber einige der betroffenen Seeleute haben gegen ihre Kündigung geklagt und sich dabei vor dem Arbeitsgericht Hamburg unter anderem auch von Anwalt Geffken vertreten lassen. Und dieses Gericht hat nun festgestellt, dass die Kündigungen der Kläger nicht gerechtfertigt gewesen seien: „Betriebsbedingte Kündigungsgründe seien von der Reederei nicht hinreichend dargelegt worden“, schreibt Geffken, und weiter: „Die Reederei hätte auch nach der Ausflaggung weiterhin die Verfügungsgewalt über die Schiffe und damit über die Arbeitsplätze an Bord gehabt und den Betroffenen Änderungskündigungen anbieten können. Ein Betriebsübergang habe nicht vorgelegen. Im übrigen sei die bloße Ausflaggung kein Kündigungsgrund“ (ArbG Hamburg S 1 Ca 31/16).
Zwar hat ein von Geffken vertretener Kapitän nun laut Urteil Anspruch auf eine um fast ein Drittel höhere Abfindung als im Sozialplan vorgesehen – freilich hat dieser Erfolg keine Auswirkungen auf die weitgehend vollzogene und abgeschlossene Ausflaggung der NSB-Schiffe.