Heute haben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und die Hamburg Port Authority (HPA) einen „Meilenstein auf dem Weg zur Elbvertiefung“ verkündet: Der gefährdete Schierlings-Wasserfenchel soll umziehen – und dann wird alles gut (im Sinne der Planer). Ob’s stimmt, bleibt abzuwarten…
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bekanntlich die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme „Kreetsand / Spadenlander Busch“ zum Schutz des Schierlings-Wasserfenchels nicht akzeptiert. Unter anderem deshalb hatte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung trotz leider grundsätzlicher Billigung für nicht vollziehbar erklärt.
Nun behaupten die Planer, denen das Gericht die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt hat, eine Fläche gefunden zu haben, auf der der Doldenblütler künftig ungestört und geschützt gedeihen könne. Allerdings steht das ausgesuchte Gebiet – es handelt sich um die 1991 stillgelegten Betonbecken des ehemaligen Elbwasser-Filtrierwerks Kaltehofe auf der Billwerder Insel – nicht nur unter Denkmalschutz, sondern es befindet sich auch mitten in einem Naturschutzgebiet, der so genannten Auenlandschaft Norderelbe.
Laut amtlichem Vorschlag soll das Gebiet mit einem Graben aus der Billwerder Bucht an das Tidegeschehen des Elbstroms angeschlossen werden. Ob das so ohne Weiteres zulässig ist, muss aber ebenso noch geprüft werden wie die Frage, ob das mit der Tidebeeinflussung auch funktioniert. Und dann käme es drauf an, dass sich der Schierlings-Wasserfenchel tatsächlich dort ansiedelt.
Und noch ein Handicap des Vorschlags bleibt zu klären beziehungsweise auszuräumen: Die Flächengröße des Umzugs-Gebiets im alten Filtrierwerk – etwa sieben Hektar – steht in keinem Verhältnis zur nicht genehmigten Maßnahme Kreetsand: Dort waren 42 Hektar als Ausgleich für die geplante Elbvertiefung vorgesehen. Die Behörden wollen jetzt für ihren „Meilenstein“ ein Planergänzungsverfahren beantragen, in dem geprüft wird, ob das Vorhaben zulässig ist und den gerichtlichen Anforderungen genügt.
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