Seit mehreren Wochen campieren auf einem Feld nahe des niedersächsischen Dorfes Garnholt Gegnerinnen und Gegner der geplanten A20-Trasse, der so genannten „Küstenautobahn“ – WATERKANT hat über dieses seit Jahrzehnten umstrittene Straßenbauvorhaben wiederholt berichtet. Seit Ende vergangener Woche nun ist dieses Camp gerichtlich als legal anerkannt: eine juristische Klatsche für das Bauamt des Landkreises Ammerland, das diese Protestform zuvor verboten hatte.
Veranstalter und Träger des Protestes ist das Bündnis „Moor bleibt Moor“, dem neben dem Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A20 etliche lokale und regionale Aktionsgruppen (unter anderem Extinction Rebellion oder Fridays/Parents/Students for Future) oder der örtliche NABU angehören. Das Bündnis hatte das Camp, das direkt auf dem geplanten Trassenverlauf liegt, offiziell als Mahnwache angemeldet. Das radikale Nein des Bündnisses gegen den Bau der A20 ist zugleich und ganz wesentlich ein Appell für den Erhalt der Moore als wichtige CO2-Speicher sowie für eine sozial gerechte Verkehrswende unter Beachtung von Klima- und Artenschutz.
Die Baubehörde des Landkreises hatte ihr Verbot unter anderem mit angeblichen baurechtlichen Verstößen begründet, der Aktion einen (sie schützenden) versammlungsrechtlichen Charakter abgesprochen – und schweres obrigkeitsstaatliches Geschütz aufgefahren: Den Campern wurde eine polizeiliche Räumung angekündigt und dem Bauern, der solidarisch seine Wiese zur Verfügung stellt, ein Zwangsgeld in Höhe von 3000 Euro angedroht. Das Bündnis aber wehrte sich und reichte Eilantrag sowie Klage gegen das Verbot und den angeordneten Sofortvollzug ein – zumindest der Eilantrag wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden, die Kammer erklärte das Vorgehen der Kreisverwaltung für rechtswidrig. Ihr Beschluss stellt das Protestcamp unter den Schutz des Versammlungsrechts gemäß Artikel 8 Abs. I des Grundgesetzes – „sowohl die Nutzungsuntersagung als auch die Beseitigungsanordnung“ seien rechtswidrig, zudem gebe es Zweifel, dass das Bauamt Ammerland in diesem Fall überhaupt befugt war, einzuschreiten, denn zuständig sei einzig und allein die Polizei als obere Versammlungsbehörde.
Noch ist dieser tolle Erfolg allerdings nur ein vorübergehender: Die Polizeidirektion Oldenburg hatte das Abhalten der Dauermahnwache in der Nacht verboten, nur bei Tageslicht war sie genehmigt worden. Auch dagegen hat das Bündnis „Moor bleibt Moor“ einen Eilantrag eingereicht, über den das Gericht erst in den nächsten Wochen entscheiden dürfte.
Einstweilen bleibt das Camp – laufende aktuelle Informationen über den Protest gibt’s unter der Webadresse https://www.a20camp.de/#startseite.