Moor bleibt Moor: Sieg für Protest-Camp

Seit meh­re­ren Wochen cam­pie­ren auf einem Feld nahe des nie­der­säch­si­schen Dor­fes Garn­holt Geg­ne­rin­nen und Geg­ner der geplan­ten A20-Trasse, der so genann­ten „Küs­ten­au­to­bahn“ – WATERKANT hat über die­ses seit Jahr­zehn­ten umstrit­te­ne Stra­ßen­bau­vor­ha­ben wie­der­holt berich­tet. Seit Ende ver­gan­ge­ner Woche nun ist die­ses Camp gericht­lich als legal aner­kannt: eine juris­ti­sche Klat­sche für das Bau­amt des Land­krei­ses Ammer­land, das die­se Pro­test­form zuvor ver­bo­ten hatte. 

Ver­an­stal­ter und Trä­ger des Pro­tes­tes ist das Bünd­nis „Moor bleibt Moor“, dem neben dem Koor­di­na­ti­ons­kreis der Initia­ti­ven und Umwelt­ver­bän­de gegen die A20 etli­che loka­le und regio­na­le Akti­ons­grup­pen (unter ande­rem Extinc­tion Rebel­li­on oder Fridays/Parents/Students for Future) oder der ört­li­che NABU ange­hö­ren. Das Bünd­nis hat­te das Camp, das direkt auf dem geplan­ten Tras­sen­ver­lauf liegt, offi­zi­ell als Mahn­wa­che ange­mel­det. Das radi­ka­le Nein des Bünd­nis­ses gegen den Bau der A20 ist zugleich und ganz wesent­lich ein Appell für den Erhalt der Moo­re als wich­ti­ge CO2-Spei­cher sowie für eine sozi­al gerech­te Ver­kehrs­wen­de unter Beach­tung von Klima- und Artenschutz.

Die Bau­be­hör­de des Land­krei­ses hat­te ihr Ver­bot unter ande­rem mit angeb­li­chen bau­recht­li­chen Ver­stö­ßen begrün­det, der Akti­on einen (sie schüt­zen­den) ver­samm­lungs­recht­li­chen Cha­rak­ter abge­spro­chen – und schwe­res obrig­keits­staat­li­ches Geschütz auf­ge­fah­ren: Den Cam­pern wur­de eine poli­zei­li­che Räu­mung ange­kün­digt und dem Bau­ern, der soli­da­risch sei­ne Wie­se zur Ver­fü­gung stellt, ein Zwangs­geld in Höhe von 3000 Euro ange­droht. Das Bünd­nis aber wehr­te sich und reich­te Eil­an­trag sowie Kla­ge gegen das Ver­bot und den ange­ord­ne­ten Sofort­voll­zug ein – zumin­dest der Eil­an­trag wur­de jetzt vom Ver­wal­tungs­ge­richt Olden­burg ent­schie­den, die Kam­mer erklär­te das Vor­ge­hen der Kreis­ver­wal­tung für rechts­wid­rig. Ihr Beschluss stellt das Pro­test­camp unter den Schutz des Ver­samm­lungs­rechts gemäß Arti­kel 8 Abs. I des Grund­ge­set­zes – „sowohl die Nut­zungs­un­ter­sa­gung als auch die Besei­ti­gungs­an­ord­nung“ sei­en rechts­wid­rig, zudem gebe es Zwei­fel, dass das Bau­amt Ammer­land in die­sem Fall über­haupt befugt war, ein­zu­schrei­ten, denn zustän­dig sei ein­zig und allein die Poli­zei als obe­re Versammlungsbehörde.

Noch ist die­ser tol­le Erfolg aller­dings nur ein vor­über­ge­hen­der: Die Poli­zei­di­rek­ti­on Olden­burg hat­te das Abhal­ten der Dau­er­mahn­wa­che in der Nacht ver­bo­ten, nur bei Tages­licht war sie geneh­migt wor­den. Auch dage­gen hat das Bünd­nis „Moor bleibt Moor“ einen Eil­an­trag ein­ge­reicht, über den das Gericht erst in den nächs­ten Wochen ent­schei­den dürfte.

Einst­wei­len bleibt das Camp – lau­fen­de aktu­el­le Infor­ma­tio­nen über den Pro­test gibt’s unter der Web­adres­se https://www.a20camp.de/#startseite.

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WATERKANT-Redaktion