Gericht: Offshore-Terminal unzulässig

Ges­tern hat das Bre­mer Ober­ver­wal­tungs­ge­richt die mehr als zehn Jah­re alte Pla­nung für einen Offshore-Terminal an der Weser­mün­dung über­ra­schend für unwirk­sam und zugleich eine Revi­si­on gegen die­se Ent­schei­dung für unzu­läs­sig erklärt: Ein tol­ler Erfolg für den kla­gen­den Umwelt­ver­band BUND – Glück­wunsch! – und eine schal­len­de Ohr­fei­ge für Bre­mens SPD und Grü­ne, die das Vor­ha­ben geplant hatten. 

Es war, schreibt Bre­mer­ha­vens „Nordsee-Zeitung“ heu­te, ein „Pau­ken­schlag“: Das hef­tig umstrit­te­ne Pro­jekt, das mehr als 180 Mil­lio­nen Euro Steu­er­geld hät­te kos­ten sol­len, scheint damit in sei­ner bis­he­ri­gen Form erle­digt: Zwar ist es juris­tisch noch mög­lich, gegen die Unzu­läs­sig­keit einer Revi­si­on Beschwer­de beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ein­zu­le­gen. Bre­mens Häfen­se­na­to­rin Clau­dia Schil­ling (SPD) will die­sen Weg aber erst prü­fen, wenn die Urteils­be­grün­dung vor­liegt. Soll­te sie ihn beschrei­ten, könn­ten die­ses Beschwer­de­ver­fah­ren und – im unwahr­schein­li­chen Fall sei­nes Erfol­ges – eine even­tu­ell sich anschlie­ßen­de Revi­si­on meh­re­re Jah­re dau­ern. Der BUND, der gegen das Vor­ha­ben geklagt und schon in allen Vor­ent­schei­dun­gen obsiegt hat­te, sprach von einem „Rie­sen­er­folg für den Natur­schutz an der Wesermündung“.

2010 woll­te die damals von SPD und Grü­nen getra­ge­ne Bre­mer Lan­des­re­gie­rung im Süden der Stadt Bre­mer­ha­ven eine rund 500 Meter lan­ge Schwer­last­ka­je für den Umschlag rie­si­ger Offshore-Windkraftanlagen bau­en. Damals arbei­te­ten im umlie­gen­den Indus­trie­ge­biet rund 4000 Men­schen in ver­schie­de­nen Unter­neh­men der Windkraft-Branche; die Pla­ner des „Offshore-Terminal Bre­mer­ha­ven“ (OTB) zeig­ten sich über­zeugt, dass durch den neu­en Hafen dar­aus auch 8000 wer­den könnten.

Von wegen „pri­vat“!

Falsch: In den fol­gen­den Jah­ren brach ein Betrieb nach dem ande­ren zusam­men, ohne dass Pla­ner und Poli­tik ange­mes­sen reagiert hät­ten. Gegen mas­si­ve Beden­ken etli­cher gesell­schaft­li­cher Kräf­te for­cier­ten vor allem SPD-Wirtschaftssenator Mar­tin Günth­ner und Bau- und Umwelt­se­na­tor Joa­chim Loh­se (Grü­ne) das Pro­jekt – und zwar aus­drück­lich als ein von pri­va­ter Hand zu bau­en­des und zu betrei­ben­des Vor­ha­ben; laut­stark skan­dier­ten sie und ande­re immer wie­der „kei­ne öffent­li­chen Gel­der“. Es kam anders: Im Lau­fe meh­re­rer Jah­re und Aus­schrei­bun­gen fand sich kein ein­zi­ger pri­va­ter Inves­tor. Das ver­an­lass­te die Poli­tik zu einer maka­bren Kehrt­wen­de: Der OTB wur­de zu einer wich­ti­gen öffent­li­chen Auf­ga­be umde­kla­riert. Die­ses Gezer­re ver­zö­ger­te die Pla­nung und als der Bau­be­schluss Ende 2015 end­lich vor­lag, war der Windkraft-Boom in Bre­mer­ha­ven weit­ge­hend vorbei.

Der BUND reich­te sei­ne Kla­ge ein und begrün­de­te sie nicht nur natur­schutz­fach­lich, son­dern im genann­ten Kon­text auch mit feh­len­dem Bedarf. Die neue Kaje soll­te in das Brack­was­ser­watt der Weser­mün­dung gerammt wer­den, in ein euro­päi­sches Schutz­ge­biet nach den FFH- und Vogelschutz-Richtlinien. Zudem hät­ten Bau und Betrieb des künf­ti­gen OTB das neben­an lie­gen­de Natur­schutz­ge­biet Lun­e­p­la­te beein­träch­tigt; das aber hat­te Bre­men selbst erst geschaf­fen, und zwar zur Kom­pen­sa­ti­on frü­he­rer Ein­grif­fe an ande­ren Stel­len, etwa bei der Erwei­te­rung des Bre­mer­ha­ve­ner Con­tai­ner­ter­mi­nals im Nor­den der Stadt. Zug um Zug heims­te der BUND juris­ti­sche Erfol­ge ein, in meh­re­ren Eil- und Hauptsache-Entscheidungen ver­häng­te und bestä­tig­te die bre­mi­sche Ver­wal­tungs­jus­tiz einen Bau­stopp für das Vor­ha­ben; seit Anfang 2019 ruhen die bereits begon­ne­nen Vorbereitungsarbeiten.

Wei­test­ge­hend überholt

Zu kei­nem Zeit­punkt zeig­ten Poli­tik und Pla­ner Bereit­schaft, ihren Ent­wurf den ver­än­der­ten Bedin­gun­gen anzu­pas­sen. Als das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt sich ges­tern mit dem OTB zu befas­sen hat­te, ging es um einen geplan­ten Hafen, für den es vor Ort kaum einen nut­zen­den Betrieb mehr gibt und des­sen Auf­ga­be – Umschlag vor­mon­tier­ter rie­si­ger Offshore-Teile – tech­nisch wei­test­ge­hend über­holt ist. Das hat es dem Gericht anschei­nend leicht gemacht, die Pla­nung für „funk­ti­ons­los und damit unwirk­sam“ zu erklä­ren. Bre­mens Häfen­se­na­to­rin nennt das „nicht nach­voll­zieh­bar“, die Hafen­ge­sell­schaft bre­men­ports zeigt sich „fas­sungs­los“ und übte sich sogar in öffent­li­cher Richterschelte.

Auf die detail­lier­te Urteils­be­grün­dung darf man eben­so gespannt sein wie auf die Fol­ge­run­gen, die die jet­zi­ge Bre­mer Regie­rung aus SPD, Grü­nen und Lin­ken dar­aus ablei­tet. Denn deren Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung behan­delt das OTB-Projekt ja eher eier­nd – und die Haushalts-Rücklagen für das Vor­ha­ben sind längst ander­wei­tig verbraucht.

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WATERKANT-Redaktion