Emissionsfrei über die Elbe!

Das ist, mit Ver­laub, eine ech­te Sen­sa­ti­on: Die neue Eigen­tü­me­rin der seit Jahr­zehn­ten zuver­läs­si­gen, aber auch gegen zähen Wider­stand auto­lob­by­is­ti­scher Ver­kehrs­pla­ner sich behaup­ten müs­sen­den Elbe­fäh­re Glückstadt-Wischhafen, die Flens­bur­ger Fähr­ree­de­rei FRS, hat vor weni­gen Tagen ein Kon­zept vor­ge­stellt, die Elb­ver­bin­dung als ech­te Alter­na­ti­ve zur geplan­ten Küs­ten­au­to­bahn (A 20) aus­zu­bau­en: Deut­lich schnel­ler über’n Fluss, deut­lich häu­fi­ger und vor allem – emis­si­ons­frei. Respekt! 

Wer die WATERKANT, ob als Zeit­schrift oder Online­me­di­um, kennt, weiß, dass wir schon seit Jahr­zehn­ten den Wider­stand gegen die A-20-Pläne (frü­her A 22) unter­stützt und in die­sem Zusam­men­hang auch immer bestehen­de Alter­na­ti­ven wie die Glückstadt-Wischhafen-Verbindung eben­so wie neue Ideen und Ver­su­che (Fäh­re Cuxhaven-Brunsbüttel) mehr als wohl­wol­lend beglei­tet haben. Aber ange­sichts der Tat­sa­che, dass nun, nach jüngs­ter Pla­nung, am 31. Mai die­ses Jah­res das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig über den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für den A-20-Bau von Wes­ter­s­tede bis Jader­berg als ers­ten von sie­ben Abschnit­ten der Küs­ten­au­to­bahn ver­han­deln wird, gewinnt das aktu­el­le FRS-Konzept eine Bedeu­tung, die das Gericht eigent­lich nicht igno­rie­ren darf. Was übri­gens nicht nur für die Bun­des­rich­ter gilt: Poli­tisch Ver­ant­wort­li­che im Bund, in den Län­dern Nie­der­sach­sen und Schleswig-Holstein, in den Land­krei­sen Cux­ha­ven, Dith­mar­schen, Sta­de und Stein­burg, die das FRS-Konzept nicht zügig und tat­kräf­tig unter­stüt­zen, soll­ten nie wie­der Begrif­fe wie „Kli­ma­schutz“ oder „Ener­gie­wen­de“ in den Mund neh­men dür­fen, ohne sofort (bei nächs­ter Wahl) abge­straft zu werden.

Der Rei­he nach: Die mehr als 100 Jah­re alte Fähr­ver­bin­dung, bis zur Über­nah­me durch FRS im Jah­re 2020 im Wesent­li­chen im Besitz der Grün­der­fa­mi­lie, fährt bis heu­te mit vier Schif­fen im stän­di­gen Wech­sel zwi­schen den bei­den Elb­städ­ten, die dem Unter­neh­men den Namen geben – sie­ben Tage die Woche, von früh bis spät, im Prin­zip alle 30 Minu­ten, bei hohem Ver­kehrs­auf­kom­men in stän­di­gem Wech­sel. Die Fäh­ren sind zwi­schen rund 30 und rund 60 Jah­ren alt und haben eine Kapa­zi­tät zwi­schen 30 und 55 Pkw – von Fall zu Fall weni­ger, wenn Lkw oder Gespan­ne mit­ge­nom­men wer­den. Die Über­fahrt dau­ert momen­tan rund 30 Minu­ten, die Fäh­ren müs­sen aus der Wisch­ha­fe­ner Süd­er­el­be zunächst einen leicht süd­öst­li­chen Kurs fah­ren, bevor sie nach Nord­west dre­hen, um die Elb­in­sel Rhin­p­la­te nörd­lich zu umfah­ren und den Glück­städ­ter Fähr­an­le­ger zu erreichen.

Schwie­rig­kei­ten bei die­ser Rou­ten­füh­rung gibt es bis­lang regel­mä­ßig durch das erfor­der­li­che Dre­hen der Fäh­ren auf der West-Ost-Route sowie gele­gent­lich (anschei­nend aber zuneh­mend häu­fi­ger) durch Nied­rig­was­ser in Ver­bin­dung mit Ver­schli­ckungs­pro­ble­men. Da aber wie­der­hol­te Appel­le der frü­he­ren Fähr­ei­gen­tü­mer an die Gebiets­kör­per­schaf­ten beid­sei­tig des Flus­ses, die­se Ver­hält­nis­se zu ver­än­dern, ergeb­nis­los geblie­ben sind – bei­de Land­krei­se gehö­ren bis­lang zu den unbe­ding­ten Befür­wor­tern der Küs­ten­au­to­bahn –, sahen die Betrei­ber auch kei­ne Mög­lich­keit, wirt­schaft­lich sinn­voll in neue Fähr­schif­fe zu inves­tie­ren. Die Fol­gen kennt in Nord­deutsch­land nahe­zu jeder aus dem Radio: „Die War­te­zeit an der Elb­fäh­re Glückstadt-Wischhafen beträgt momen­tan andert­halb (zwei, zwei­ein­halb…) Stunden.“

Das FRS-Konzept zur Zukunft der Elb­ver­bin­dung will hier gleich meh­re­re Kno­ten mit einem Hieb besei­ti­gen: Sowohl auf Wisch­ha­fe­ner als auch auf Glück­städ­ter Sei­te sol­len behörd­li­cher­seits neue Anle­ge­stel­len ent­ste­hen, die nicht nur den Fahr­weg gering­fü­gig ver­kür­zen, son­dern auch Dop­pel­an­le­ger vor­se­hen für gleich­zei­ti­ge Abfer­ti­gung zwei­er Fäh­ren. Die FRS ist im Gegen­zug bereit, in neue Fäh­ren zu inves­tie­ren, die nicht nur als so genann­te Dop­pel­end­fäh­ren das zeit­auf­wän­di­ge Dre­hen über­flüs­sig machen. Die neu­en Schif­fe sol­len auch schnel­ler wer­den und vor allem emis­si­ons­freie Antrie­be erhal­ten – dank Öko-Stroms unter ande­rem aus eige­nen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Die FRS ver­steht ihren Vor­schlag als „ech­te Alter­na­ti­ve zur fes­ten A20-Querung“, und zwar „signi­fi­kant güns­ti­ger“ als der bis­lang geplan­te Auto­bahn­tun­nel, wirbt mit Unter­stüt­zung durch BUND und NABU, ver­weist auf Mög­lich­kei­ten par­ti­el­ler Rena­tu­rie­rung etwa der Wisch­ha­fe­ner Süd­er­el­be sowie wei­te­rer Flä­chen: Ins­ge­samt haben ihre Pla­ner eine Erhö­hung der Fähr­ka­pa­zi­tät auf 600 Pro­zent des heu­ti­gen Stan­dards errech­net und ver­spre­chen eine Ver­kür­zung der Über­fahrt auf rund 14 Minu­ten bei gleich­zei­ti­ger Ver­mei­dung bis­he­ri­ger War­te­zei­ten: „Grü­ne Mobi­li­tät in Form einer schwim­men­den Autobahn“.

Wobei das letz­te Wort nicht miss­ver­stan­den wer­den soll­te. Die FRS for­dert von der Poli­tik für ihre nicht uner­heb­li­chen Inves­ti­tio­nen eine Pla­nungs­si­cher­heit und stellt dazu glas­klar fest: „Die­se ist nicht gewähr­leis­tet, solan­ge an der A20 fest­ge­hal­ten wird.“

Das Info­blatt der FRS über ihre Zukunfts-Konzeption kann hier kos­ten­los her­un­ter­ge­la­den werden.

 

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WATERKANT-Redaktion