2012 / 04 – 30 Jahre UNCLOS

Meeresschutzorganisationen wenden sich gegen Privatisierung

der Hochsee – UN-Seerechtskonvention erhalten und stärken!

gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung von
Deep­wa­ve e. V., Hamburg
fair oce­ans e. V., Bremen
Forum Umwelt & Ent­wick­lung, Berlin
För­der­kreis WATERKANT e. V., Emsdetten/Sandstedt

Heu­te, am 10. Dezem­ber 2012, jährt sich zum drei­ßigs­ten Male die Unter­zeich­nung der „United Nati­ons Con­ven­ti­on on the Law of the Sea” (UNCLOS). Die UN-Seerechtskonvention ist eines der für die Entwicklungs- und Umwelt­po­li­tik bedeu­tends­ten inter­na­tio­na­len Über­ein­kom­men. Aus die­sem Anlass hat am 8. Dezem­ber 2012 in Bre­men eine über­re­gio­na­le Tagung statt­ge­fun­den, auf der die Teil­neh­men­den über den Ein­fluss der UN-Konvention auf die Mee­respo­li­tik dis­ku­tier­ten. Mit die­ser Pres­se­er­klä­rung möch­ten die an der Tagung betei­lig­ten und unter­zeich­nen­den Orga­ni­sa­tio­nen für eine Reform der UN-Seerechtskonvention ein­tre­ten, die den Grund­satz, die Mee­re sei­en das „gemein­sa­me Erbe der Mensch­heit”, fort­schreibt und die die Rol­le inter­na­tio­na­ler Orga­ni­sa­tio­nen und der Zivil­ge­sell­schaft im Mee­res­schutz stärkt.

Die United Nati­ons Con­ven­ti­on on the Law of the Sea hat mit ihrem Inkraft­tre­ten eine gan­ze Rei­he inter­na­tio­na­ler Streit­fra­gen auf See geklärt bzw. die Grund­la­gen dazu geschaf­fen. In den 1970er Jah­ren ver­han­delt und 1982 ver­ab­schie­det, gilt UNCLOS als die ent­schei­den­de ver­trag­li­che Basis für die Mee­respo­li­tik. Die Kon­ven­ti­on regelt die Gren­zen auf See, gibt die Nut­zungs­be­din­gun­gen für die Res­sour­cen des Mee­res­bo­dens in inter­na­tio­na­len Gewäs­sern vor, ver­langt Umwelt­schutz­maß­nah­men und koope­ra­ti­ve Ansät­ze in der Fische­rei. Grund­la­ge des UN-Übereinkommens ist der unter ande­rem auf Eli­sa­beth Mann Bor­ge­se zurück­ge­hen­de Gedan­ke, dass die Mee­re das gemein­sa­me Erbe der Mensch­heit sind – ein Gemein­gut, des­sen Reich­tü­mer glo­bal gerecht zu ver­tei­len und nach­hal­tig zu nut­zen sind. Jür­gen Mai­er vom Forum Umwelt und Ent­wick­lung bewer­tet dies so: „Die UN-Seerechtskonvention ist mit ihrem Ver­ständ­nis von glo­ba­ler Koope­ra­ti­on immer noch allen ande­ren inter­na­tio­na­len Abkom­men weit vor­aus. Die Ozea­ne als ein Gemein­gut zu betrach­ten, das gerecht und nach­hal­tig von Nord und Süd gemein­sam ver­wal­tet wird, mit eigens dafür geschaf­fe­nen Insti­tu­tio­nen, war und ist wegweisend.“

Die heu­te zuneh­mend inten­si­ve­re Nut­zung der Mee­re eben­so wie die glo­ba­le Ver­knap­pung der Res­sour­cen sor­gen dafür, dass die Grund­sät­ze der See­rechts­kon­ven­ti­on immer häu­fi­ger in Fra­ge gestellt wer­den. Im Rah­men der Glo­ba­li­sie­rung nimmt der Stel­len­wert der Mee­respo­li­tik bestän­dig zu und an vie­len Orten hat ein Gold­rausch ein­ge­setzt. Res­sour­cen­för­de­rung im Meer, Ener­gie­ge­win­nung vor den Küs­ten und die Erschlie­ßung neu­er Fisch­grün­de füh­ren zu Kon­flik­ten um See­gren­zen und Nut­zungs­rech­te. Eine Über­ar­bei­tung des Ver­trags­werks in bestimm­ten Berei­chen scheint des­halb durch­aus not­wen­dig gewor­den zu sein. Es stel­len sich eine Rei­he kon­kre­ter Pro­ble­me, die es zu lösen gilt, wie die Kon­trol­le der Tief­see­fi­sche­rei, die Ein­rich­tung von Schutz­ge­bie­ten auf Hoher See oder den Schutz der Klein­fi­sche­rei und ihres Bei­trags zur Ernäh­rungs­si­cher­heit. In Hin­sicht auf die­se Situa­ti­on führt Kai Kasch­in­ski von Fair Oce­ans aus: „Wir hal­ten es für falsch, die Grund­sät­ze der UN-Seerechtskonvention, ins­be­son­de­re den, der die Mee­re als Gemein­gut fest­schreibt, in Fra­ge zu stel­len. Refor­men sind not­wen­dig, aber die­se soll­ten auf der Kon­ven­ti­on auf­bau­en und ihren Ansatz stär­ken. Eine Pri­va­ti­sie­rung der Mee­re weist in die fal­sche Rich­tung und wird Fehl­ent­wick­lun­gen nur bestärken.“

Ange­sichts der fort­schrei­ten­den Indus­tria­li­sie­rung der Mee­re ist jetzt die Zeit, um inter­na­tio­na­le Rege­lun­gen zu ver­ein­ba­ren, die ver­hin­dern, dass auf See die glei­chen Feh­ler gemacht wer­den wie es an Land gesche­hen ist. Die För­de­rung von Res­sour­cen im Meer darf auf kei­nen Fall zu einem Wett­ren­nen wer­den, das die Schnells­ten und Hem­mungs­lo­ses­ten für sich ent­schei­den“, so Onno Groß von Deep­wa­ve. Ins­be­son­de­re für den Erhalt Tief­see ist es not­wen­dig, zunächst das Wis­sen über die Öko­lo­gie der Mee­res­ge­bie­te und die Kon­se­quen­zen mög­li­cher Ein­grif­fe soweit zu ver­voll­stän­di­gen, dass die Fol­gen ein­schätz­bar wer­den. Das glei­che gilt aber auch für die Offshore-Projekte in den Küs­ten­ge­wäs­sern. Sozia­le und öko­lo­gi­sche Aus­wir­kun­gen dür­fen den wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen nicht unter­ge­ord­net wer­den. Zur Zeit ver­su­chen mehr und mehr Staa­ten, ihre Aus­schließ­li­chen Wirt­schafts­zo­nen, in denen sie eigen­stän­dig die För­der­rech­te ver­wal­ten dür­fen, per Antrag bei der zustän­di­gen UN-Einrichtung zu erwei­tern. „Küs­ten­ge­mein­den, Zivil­ge­sell­schaft und inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­tio­nen müs­sen in die poli­ti­schen Pro­zes­se zur Neu­ge­stal­tung der Mee­re ein­be­zo­gen wer­den. Unter natio­na­ler Ober­ho­heit Fak­ten zu schaf­fen, wider­spricht nicht nur der UN-Seerechtskonvention, son­dern eben­so vie­len ande­ren Abkom­men. Weit­aus sinn­vol­ler wäre es, den Res­sour­cen­ver­brauch zu dros­seln und im Sin­ne der See­rechts­kon­ven­ti­on über eine gerech­te Ver­tei­lung der Mee­res­schät­ze nach­zu­den­ken, um künf­ti­ge Kon­flik­te zu ver­mei­den und einen umfas­sen­den Schutz der Mee­re zu gewähr­leis­ten“, unter­streicht Burk­hard Ilsch­ner für die Redak­ti­on der Zeit­schrift WATERKANT.