2015 / 02 – Experte: „Explosive Strände“

Pres­se­mit­tei­lung 02 / 2015

Kri­tik an Umgang mit Weltkriegsmunition
in Mecklenburg-Vorpommern

Koblenz / Sand­stedt / Ems­det­ten, den 22. Juni 2015

Die aktu­el­len Muni­ti­ons­pro­ble­me an den Strän­den von Mecklenburg-Vorpommern sind größ­ten­teils selbst ver­schul­det“: Zu die­sem Ergeb­nis kommt eine Unter­su­chung, die der ange­se­he­ne Koblen­zer Exper­te Ste­fan Neh­ring jetzt gemein­sam mit dem „För­der­kreis WATERKANT e. V.“ vor­ge­legt hat.

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Mehr als zwei Wochen wur­den im Ost­see­bad Bol­ten­ha­gen Tei­le des Stran­des nach alten Muni­ti­ons­res­ten durch­sucht. Diver­se deto­na­ti­ons­fä­hi­ge Kampf­mit­tel konn­ten die Räum­ex­per­ten sicher­stel­len. Woher die Muni­ti­on im Sand stammt, dar­über herrscht im Land Unei­nig­keit. Fest steht, dass der Strand von Bol­ten­ha­gen 2013 mit auf­ge­spül­tem Sand ver­brei­tert wur­de. Ent­nom­men wur­de er aus einem Gebiet in der Ost­see: dem „Trol­legrund“ vor Kühlungsborn.

Ein Blick genügt, um zu erkennen, welche Bewilligungsfelder für marine Aufspülsände mit Munition belastet sind. Graphik: Stefan Nehring

Ein Blick genügt, um zu erken­nen, wel­che Bewil­li­gungs­fel­der für mari­ne Auf­spüls­än­de mit Muni­ti­on belas­tet sind.
Gra­phik: Ste­fan Nehring

Nach Ansicht von Neh­ring und WATERKANT hät­te das nie gesche­hen dür­fen: „Die zustän­di­gen Behör­den schei­nen ihre eige­nen Vor­schrif­ten nicht zu ken­nen.“ Denn das Schwe­ri­ner Umwelt­mi­nis­te­ri­um hat­te schon im Mai 2012 die „Richt­li­nie Mari­ne Auf­spül­san­de“ in Kraft gesetzt: Danach sind so genann­te Muni­ti­ons­ver­dachts­ver­flä­chen von vorn­her­ein als Ent­nah­me­ge­bie­te für Sand­ge­win­nung aus­ge­schlos­sen. „Trol­legrund“ gilt seit 1979 offi­zi­ell als „muni­ti­ons­ver­seucht“ und wur­de im Jahr 2000 in das Kampf­mit­tel­ka­tas­ter Mecklenburg-Vorpommerns auf­ge­nom­men. Durch Sie­ben und magne­ti­sches Kon­trol­lie­ren des San­des kann das Ver­bot auch nicht umgan­gen wer­den, denn ein der­ar­ti­ges Ver­fah­ren dient laut Richt­li­nie aus­schließ­lich der vor­sorg­li­chen Kon­trol­le von zu för­dern­dem Sand aus muni­ti­ons­frei­en Lagerstätten.

Durch anhal­ten­de Miss­ach­tung der eige­nen Vor­ga­ben wer­den nicht nur Strand­be­su­cher akut gefähr­det, son­dern ver­dop­peln sich fast die Kos­ten für den Küs­ten­schutz“, mah­nen Neh­ring und WATERKANT. Schon 1997 und 2014 habe auch der Strand von Rerik – nach Auf­spü­lun­gen mit Sand aus „Trol­legrund“ – auf­wän­dig und kost­spie­lig von Muni­ti­on geräumt wer­den müssen.

Als unver­ständ­lich bezeich­nen Neh­ring und WATERKANT auch das aktu­el­le Sicher­heits­kon­zept für Bol­ten­ha­gen. Obwohl dort schon Ende 2014 gefähr­li­che Kampf­mit­tel gefun­den wur­den, sei kei­ne Sper­rung des betrof­fe­nen Strand­ab­schnitts erfolgt. Auch wäh­rend der aktu­el­len Räu­mung sei jeweils nur der gera­de durch­such­te Teil­ab­schnitt gesperrt wor­den. Neh­ring, der den Strand erst kürz­lich besucht hat­te, empört sich: „Die Sicher­heit von Strand­be­su­chern scheint in Bol­ten­ha­gen offen­sicht­lich kei­ne Prio­ri­tät zu haben.“

Direk­ter Kon­takt zu Dr. Ste­fan Nehring:
stefan-nehring@web.de — Tele­fon: 0261 - 133 03 98

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