Fair übers Meer! – dies sind unsere Forderungen…

Hin­weis: Die­ser Text stammt aus der aktu­el­len Ver­si­on unse­res Informations-Flyers zur Kam­pa­gne (Stand: April 2018). Er darf – nein: soll! – kopiert und ver­brei­tet wer­den (den Fly­er selbst und wei­te­res Info-Material gibt es hier). Der Text darf sach­ge­recht gekürzt oder aus­zugs­wei­se ver­wen­det wer­den, es ist aber nicht zuläs­sig, sei­ne Inhal­te zu ver­än­dern – und im Inter­es­se der Fair­ness bit­ten wir ein­dring­lich dar­um, ihn nicht ohne Quel­len­hin­weis zu ver­wen­den. Danke.

zurück

Es ist an der Zeit, in der Gestal­tung einer gerech­ten und umwelt­freund­li­chen Welt­wirt­schaft auch den See­ver­kehr und sei­ne Bedin­gun­gen zu berück­sich­ti­gen. Die Situa­ti­on von rund 1,2 Mil­lio­nen See­leu­ten darf nicht län­ger aus­ge­blen­det wer­den. „Fair übers Meer!“ – ein Bünd­nis aus Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen und Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen – stellt des­halb fol­gen­de For­de­run­gen an die Ver­ant­wort­li­chen in Poli­tik und Wirtschaft:

  1. Nach inter­na­tio­na­lem Recht haben Schif­fe die Flag­ge des Staa­tes zu füh­ren, in dem der nutz­nie­ßen­de Eigen­tü­mer ansäs­sig ist. Das See­recht schreibt vor: „Zwi­schen dem Staat und dem Schiff muss eine ech­te Ver­bin­dung bestehen.“ Die­se Norm muss end­lich welt­weit ver­bind­lich werden.
  2. Jedes Schiff muss eine tarif­li­che Ver­ein­ba­rung mit einer See­leu­te­ge­werk­schaft sei­nes Flag­gen­staa­tes abschlie­ßen. Solan­ge es Bil­lig­flag­gen­schif­fe gibt, muss wenigs­tens ein Tarif­ver­trag der ITF vor­ge­wie­sen wer­den kön­nen. Der ITF-Tarif als Min­dest­stan­dard darf auf kei­nem inter­na­tio­nal fah­ren­den Schiff mehr unter­schrit­ten werden.
  3. Im Kampf gegen Bil­lig­flag­gen und schlech­te Arbeits­be­din­gun­gen müs­sen die amt­li­chen Schiffs­kon­trol­len in den Häfen (Hafen­staat­kon­trol­le) quan­ti­ta­tiv aus­ge­wei­tet und qua­li­ta­tiv ver­schärft werden.
  4. Um die Teil­ha­be der Län­der des glo­ba­len Südens am inter­na­tio­na­len See­trans­port zu för­dern, hat die Welthandels- und Ent­wick­lungs­kon­fe­renz der Ver­ein­ten Natio­nen (UNCTAD) schon vor vie­len Jah­ren eine fes­te Ver­tei­lung des Ladungs­auf­kom­mens vor­ge­schla­gen: Je 40 Pro­zent durch Schif­fe des Export- und des Import­lan­des, 20 Pro­zent durch Drit­te. Im Inter­es­se eines gerech­ten Welt­han­dels muss die­ser UNCTAD-Kodex 40-40-20 poli­tisch wie­der auf­ge­grif­fen und vor­an­ge­trie­ben werden.
  5. An Bord und in den Häfen muss für alle Beschäf­tig­ten der Gleich­heits­grund­satz „Glei­cher Lohn für glei­che Arbeit“ gelten.
  6. Der Trans­port­weg eines Pro­dukts muss trans­pa­rent sein und auf allen Pro­duk­ten oder in geeig­ne­ter Form öffent­lich gemacht werden.
  7. Alle am See­han­del teil­neh­men­den Natio­nen müs­sen ein ihrer Flot­ten­grö­ße ent­spre­chen­des Maß an natio­na­ler Aus­bil­dung und Beschäf­ti­gung auf Schif­fen unter eige­ner Flag­ge gewähr­leis­ten, um das mari­ti­me Know­how zu erhalten.
  8. Die immer grö­ßer wer­den­den Schif­fe – Aus­druck mas­siv betrie­be­ner Kos­ten­sen­kung und ver­drän­gen­den Wett­be­werbs – gefähr­den zuneh­mend die von ihnen ange­lau­fe­nen Küsten- und Fluss­öko­sys­te­me. Schif­fe müs­sen sich den vor­han­de­nen Zufahrts­we­gen zu den Häfen anpas­sen, nicht umgekehrt.
  9. Um die nega­ti­ven Fol­gen der See­schiff­fahrt für Kli­ma und Mee­res­um­welt zu ver­rin­gern, müs­sen Schif­fe mit hoch­wer­ti­gen, schwe­fel­ar­men Kraft­stof­fen und umwelt­freund­li­chen Antriebs­sys­te­men fah­ren und ihre Emis­sio­nen so weit wie tech­nisch mög­lich verringern.
  10. Die deut­sche Poli­tik soll sich auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne für ein kom­plet­tes Ver­bot der Abfall- und Ölge­mi­sch­ent­sor­gung auf den Welt­mee­ren ein­set­zen. Welt­weit, zumin­dest aber euro­pa­weit, ist allen ein­lau­fen­den Schif­fen in den Häfen ein Sys­tem zur ver­pflich­ten­den Abga­be von Abfäl­len jeder Art anzu­bie­ten. Auf allen Schif­fen muss geeig­ne­te Zwi­schen­la­ge­rung aus­rüs­tungs­pflich­tig werden.
  11. Das Abwra­cken von Schif­fen muss unter öko­lo­gisch und sozi­al ver­ant­wort­li­chen Bedin­gun­gen statt­fin­den. Deutsch­land muss die Hongkong-Konvention rati­fi­zie­ren und dies­be­züg­li­ches EU-Recht umset­zen. Deutsch­land muss sich zur Ein­rich­tung von Schiffsrecycling-Anlagen beken­nen und die Reeder/Eigentümer ver­pflich­ten, die­se zu nutzen.
  12. Ree­de­rei­en, die Schif­fe aus­mus­tern, wer­den auf­ge­for­dert, ihre jet­zi­ge Poli­tik und Pra­xis hin­sicht­lich Ver­kauf und der Ver­schrot­tung zu über­den­ken. Han­dels­un­ter­neh­men müs­sen siche­res und sau­be­res Schiffs­re­cy­cling in ihre Plä­ne zur sozia­len Ver­ant­wor­tung der Unter­neh­men integrieren.
  13. Schif­fe soll­ten künf­tig so gebaut wer­den, dass sie sich umwelt- und sozi­al­ver­träg­lich betrei­ben, nut­zen, zer­le­gen und recy­celn lassen.
  14. Der Fai­re Han­del, die öffent­li­che Beschaf­fung sowie die Unter­neh­men mit staat­li­cher Betei­li­gung sol­len im Rah­men ihrer Vor­bild­funk­ti­on ihre Pro­duk­te nur noch von sol­chen Ree­de­rei­en, Hafen- und Logis­tik­un­ter­neh­men trans­por­tie­ren las­sen, die nicht auf unste­te Beschäf­ti­gung, Bil­lig­ar­beits­plät­ze oder Leih­ar­beit set­zen und die nach Tarif bezahlen.

Die Kam­pa­gne „Fair übers Meer!“ for­dert die Ver­ant­wort­li­chen in Poli­tik und Wirt­schaft auf, Fair­ness end­lich auch im Han­del über See zu ver­wirk­li­chen. Nur ein brei­tes zivil­ge­sell­schaft­li­ches Bünd­nis mit Druck von unten kann Bil­lig­flag­gen und die Arbeits­be­din­gun­gen auf den Schif­fen durch­leuch­ten, auf­de­cken und verändern.