Auslaufverbot gegen Massengutfrachter

Am Nach­mit­tag des 24. Febru­ar hat im Unter­we­ser­ha­fen von Bra­ke, aus Bra­si­li­en kom­mend, der 230 Meter lan­ge Mas­sen­gut­frach­ter Nord Capel­la (IMO 9623752) fest­ge­macht – und eigent­lich woll­te er den Hafen nach Löschen sei­ner Ladung drei Tage spä­ter wie­der ver­las­sen. Dar­aus wur­de nichts: Was­ser­schutz­po­li­zei und die Berufs­ge­nos­sen­schaft Ver­kehr ver­häng­ten ein Aus­lauf­ver­bot wegen schwe­rer Sicherheitsmängel. 

Ges­tern ver­öf­fent­lich­te die Was­ser­schutz­po­li­zei Bra­ke dazu eine Pres­se­mit­tei­lung, ohne dar­in aller­dings Namen oder ande­re Daten des betref­fen­den Schif­fes zu nen­nen – die wur­den von der WATERKANT-Redaktion recher­chiert und hier hin­zu­ge­fügt. „Ursäch­lich“ für das Aus­lauf­ver­bot, so die Mit­tei­lung, sei „eine Viel­zahl von Män­geln an Bord des Schif­fes, die bei Kon­trol­len sowohl hin­sicht­lich der Tech­nik, der Aus­rüs­tung, der Ver­traut­heit der Crew mit Not­fall­maß­nah­men als auch im Bereich der Umwelt­ver­hal­tens­vor­schrif­ten deut­lich wurden.“

Die Rede ist unter ande­rem von „Unre­gel­mä­ßig­kei­ten“ beim Umgang mit Schiffs­müll, die „viel Spiel­raum hin­sicht­lich mög­li­cher Mani­pu­la­tio­nen in Bezug auf die (unrecht­mä­ßi­ge) Ent­sor­gung von Schiffs­müll“ gelas­sen hät­ten. Wei­ter heißt es unter ande­rem: „Da die Kapa­zi­tä­ten für Plas­tik­müll und Elek­tro­ab­fäl­le an Bord nahe­zu erschöpft bzw. bereits mehr als aus­ge­schöpft waren, wur­de von der Was­ser­schutz­po­li­zei Bra­ke über die Hafen­be­hör­de eine Zwangs­ent­sor­gung von vier Kubik­me­tern Schiffs­müll initi­iert.“ Dar­über hin­aus habe das „an Bord … instal­lier­te Sys­tem zur Behand­lung des Bal­last­was­sers … nicht ord­nungs­ge­mäß betrie­ben wer­den (kön­nen), da die dafür benö­tig­ten Che­mi­ka­li­en schon vor dem Ein­lau­fen in Bra­si­li­en nicht mehr in aus­rei­chen­der Men­ge an Bord waren.“

Unver­ständ­lich bleibt – detail­lier­te­re Aus­künf­te waren lei­der nicht zu bekom­men – war­um ange­sichts solch schwe­rer Män­gel ledig­lich „eine Geld­bu­ße in einer Gesamt­hö­he von über 1600 Euro fest­ge­legt“ wor­den ist: Die Pres­se­mit­tei­lung beruft sich hier­zu auf eine „Rück­spra­che mit dem Bun­des­amt für See­schiff­fahrt und Hydro­gra­phie als zustän­di­ger Buß­geld­be­hör­de“, das erweckt den Anschein, als sei­en der­ar­ti­ge – par­don! – Pil­le­pal­le­bu­ßen üblich und recht­mä­ßig. Wie damit reni­ten­te Ree­der, Schiffs­eig­ner und Kapi­tä­ne zu mehr Rück­sicht und Ver­nunft gebracht wer­den sol­len, bleibt offen.

Die Nord Capel­la fährt unter der Bil­lig­flag­ge von Pana­ma und wird betrie­ben von der Eiko Kisen Co. Ltd., Ima­ba­ri, Ehi­me, Japan (Daten aus fleetmon.com).

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Nach­trag vom 2. April 2023:  Wäh­rend die Pres­se­mit­tei­lung bezüg­lich des Aus­lauf­ver­bots noch davon aus­ging, dies bedeu­te „für Schiff und Besat­zung eini­ge Tage unge­plan­ten Auf­ent­hal­tes im Bra­ker Hafen“, ent­wi­ckel­te sich dies zu einem Zwangs­auf­ent­halt von mehr als vier Wochen. Am 28. März gegen 21 Uhr hat das Schiff den Hafen Bra­ke ver­las­sen – ursprüng­lich mit AIS-Zielangabe „Fal­mouth“ (UK); tat­säch­lich erfolg­te kurz dar­auf eine Kurs­än­de­rung Rich­tung Brasilien.

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WATERKANT-Redaktion