Seas At Risk: EU versagt bei Meeresschutz

Das inter­na­tio­na­le Meeresschutz-Bündnis Seas At Risk (SAR) hat der EU-Kommission „schwer­wie­gen­des Ver­sa­gen“ beim Schutz der euro­päi­schen Mee­re vor­ge­wor­fen – und stützt sich dabei maß­geb­lich auf einen aktu­el­len Bericht, der aus­ge­rech­net von der Brüs­se­ler Kom­mis­si­on selbst vor­ge­legt wor­den ist. 

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), so betont SAR im ges­tern ver­öf­fent­lich­ten aktu­el­len News­let­ter, sei „der Schlüs­sel­rah­men für ökosystem-basiertes Manage­ment aller mensch­li­chen Akti­vi­tä­ten auf See“. Eigens dafür beinhal­te die MSRL eine gan­ze Rei­he von Indi­ka­to­ren, die erfor­der­lich sind für die Fest­stel­lung jenes ange­streb­ten „guten Umwelt­zu­stands“, der eigent­lich in den euro­päi­schen Mee­ren schon 2020 hät­te erreicht sein sol­len. Dabei, so SAR, gehe es um mul­ti­ple Maß­nah­men zur Ver­mei­dung und Ver­rin­ge­rung der Umwelt­ver­schmut­zung und zum Schutz der bio­lo­gi­schen Vielfalt.

Aller­dings zei­ge der jetzt ver­öf­fent­lich­te Eva­lu­ie­rungs­be­richt der Kom­mis­si­on, dass trotz weni­ger Fort­schrit­te in ein­zel­nen Berei­chen die Mit­glieds­staa­ten ihre Mee­re größ­ten­teils bis heu­te nicht ange­mes­sen geschützt hät­ten. Ins­be­son­de­re Ein­trä­ge von Nähr­stof­fen und Che­mi­ka­li­en wür­den auch wei­ter­hin das Mee­res­le­ben gefähr­den und der mari­nen Arten­viel­falt scha­den. Der von EU-Kommissionspräsidentin Ursu­la von der Ley­en vor Jah­res­frist ange­kün­dig­te „Euro­päi­sche Oze­an­pakt“ müs­se der­ar­ti­ge Män­gel drin­gend besei­ti­gen, for­dert SAR gemein­sam mit meh­re­ren wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen. Vor allem müss­ten dabei die MSRL als über­grei­fen­der Rah­men gestärkt und ihre Ver­knüp­fun­gen etwa mit der Richt­li­nie zur Mee­res­raum­pla­nung besei­tigt – wie z. B. den Man­gel an durch­setz­ba­ren Bestim­mun­gen, Poli­tik­ko­hä­renz und Finan­zie­rung. Der Pakt für die Ozea­ne muss die Stär­kung der MSRL als über­grei­fen­den Rah­men for­dern, dabei müss­ten die Ver­knüp­fun­gen mit der Mee­res­raum­pla­nungs­richt­li­nie und der EU-Verordnung über die Wie­der­her­stel­lung der Natur ver­schärft werden.

Die Stel­lung­nah­me von SAR ist in vol­lem Umfang hier abruf­bar, im Text enthalten
ist auch ein Link zum erwähn­ten Eva­lu­ie­rungs­be­richt der EU-Kommission.

 

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WATERKANT-Redaktion