Der Verband Deutscher Reeder (VDR) kann sich vor Freude kaum einkriegen. Die Regierung sei „gut beraten, die maritime Wirtschaft ins Zentrum wirtschafts- und sicherheitspolitischer Strategien zu stellen“, hieß es in einer Pressemitteilung, in der der Verband die von Kanzler Merz „angekündigten Maßnahmen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität“ begrüßte.
Als Union und SPD im April den Entwurf ihres Koalitionsvertrages vorgestellt hatten, berichtete der Onlinedienst Hansa bereits, der VDR habe seine Begeisterung zum Ausdruck gebracht, dass die künftige Bundesregierung „die Tonnagegewinnbesteuerung unterstützen und sich für einheitliche Rahmenbedingungen auf EU-Ebene einsetzen“ wolle. Und nun das: Anfang vergangener Woche präsentierte der neue Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) seine erste Regierungserklärung – und der VDR legte, wie eingangs zitiert, überschwänglich nach.
Wohlgemerkt: Dieses Verständnis von „Wettbewerbsfähigkeit“ hat wesentlich zu tun mit der erwähnten „Tonnagegewinnbesteuerung“, einer umstrittenen Subvention, die jährlich tiefe Löcher in den Bundeshaushalt reißt. Und mit „Standortattraktivität“ meinen die Reeder die anhaltende Ausflaggung ihrer Schiffe in fremde Register, so dass aktuell in der deutschen Handelsflotte nur 173 Frachtschiffe unter Schwarzrotgold fahren – während gleichzeitig 1396 in Antigua & Barbuda, Portugal (Madeira), Liberia, Zypern sowie elf weiteren Ländern registriert sind; die meisten davon hat die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) als „Billigflaggen“ eingestuft. So gesehen, stärkt der neue Koalitionsvertrag letztlich nur die Tarifflucht auf See.
Irreführender Begriff
Es ist knapp ein Jahr her, dass der SPIEGEL berichtete, der Bundesrechnungshof (BRH) habe die „Tonnagegewinnbesteuerung“ und weitere Schifffahrtssubventionen massiv kritisiert und die damals noch amtierende Ampel-Koalition aufgefordert, diese zu begrenzen. Dieses Verlangen hatte der BRH in vergangenen Jahrzehnten schon wiederholt erhoben; auch 2024 hatte der Appell jedoch keine Folgen – dafür findet sich jetzt im aktuellen Koalitionsvertrag das oben erwähnte Bekenntnis von CDU/CSU und SPD zur „Tonnagegewinnbesteuerung“.
Wie wiederholt berichtet, ist dieser Begriff – oft auch zu „Tonnagesteuer“ verkürzt – irreführend, denn eigentlich geht es um einen massiven Steuerverzicht, um Reeder-Begünstigung auf Kosten der Steuerzahler: Die Handelsschiffe sind keiner normalen Gewinnversteuerung unterworfen, wie sie für andere Unternehmen gilt. Statt dessen wird die Steuerschuld nach einem komplizierten und umstrittenen Pauschalierungs-Schlüssel nur aus der Größe eines Schiffs und der Anzahl seiner Betriebstage berechnet – Menge und Wert der transportierten Fracht oder damit erzielte Gewinne bleiben unberücksichtigt. Der jüngste Subventionsbericht der (alten) Bundesregierung vom August 2023 bezifferte die Steuermindereinnahmen durch Tonnagebesteuerung für die Jahre 2021-2024 auf 22,58 Milliarden Euro; hinzu kommen mehrere hundert Millionen Euro für weitere Schifffahrtssubventionen.
Substantiell war die BRH-Kritik vergangenen Jahres eindeutig: Trotz der massiven Reederförderung schrumpfe nicht nur die deutsche Handelsflotte, sondern auch die Zahl der Beschäftigten kontinuierlich – es sei „nicht ohne Weiteres erkennbar“, dass die milliardenschwere Begünstigung der Branche nennenswerte positive Effekte habe. Erst Anfang Mai hat übrigens auch die Gewerkschaft ver.di eben dies erneut deutlich beanstandet. Anlässlich des 37. Deutschen Schifffahrtstages in Hamburg forderten Maren Ulbrich, Branchenleiterin Maritime Wirtschaft, und Schifffahrtssekretär André Scheer in einer Pressemitteilung von der Bundesregierung „Maßnahmen zur Stärkung der zivilen deutschen Handelsflotte“. Ausflaggungen seien „Tarifflucht auf See“, bewirkten einen „anhaltenden Verlust an maritimem Know-how in Deutschland“ und schwächten Standort und Außenhandel. Zwar wird die Gewährung von Tonnagebesteuerung von ver.di nicht grundsätzlich kritisiert, die Gewerkschaft unterstreicht aber ihre schon jahrelang erhobene Forderung, diese Subvention „künftig an das Führen der Bundesflagge und die Ausbildung einheimischer Seeleute zu binden“.





















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