Seit Anfang August ist nun auch der Notschlepper „Nordic“, den der Bund von einer privaten Reederei gechartert hat, weithin und zweifelsfrei als im hoheitlichen Auftrag agierendes Fahrzeug erkennbar: Der Bergungsschlepper, im Alltag vor Helgoland in Rufbereitschaft (Foto), erhielt an der Bordwand eine schwarz-rot-goldene Kennzeichnung sowie den Schriftzug „Küstenwache“ – so, wie alle anderen Behördenschiffe auch. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) hatte in ihren Berichten zur Havarie der „Glory Amsterdam“ sehr deutlich eine auffällige Kennzeichnung für Notschlepper im staatlichen Einsatz empfohlen: Der Kapitän des vor Langeoog gestrandeten Massengutfrachters hatte die „Nordic“ wegen fehlender Kennzeichnung für einen kommerziellen Bergungsschlepper gehalten und deshalb nicht seine Verpflichtung erkannt, eine Schleppverbindung herzustellen (Näheres siehe in unseren Berichten in den Ausgaben 1/2018, 4/2018, 1/2019 uns 2/2019).
Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste (SDN), ein Zusammenschluss vorwiegend von Kommunen und Landkreisen der Küste, begrüßte die nun vorgenommene Kennzeichnung des Bergungsschleppers, sie habe es „schon seit Jahren“ für unverständlich gehalten, dass von privat gecharterte Schiffe im hoheitlichen Einsatz nicht von vornherein entsprechend gekennzeichnet worden seien.
Quelle: SDN-Pressemitteilung vom 7. August 2019