Weservertiefungsträume – und kein Ende…

Die Gene­ral­di­rek­ti­on Was­ser­stra­ßen und Schiff­fahrt (GDWS) des Bun­des hat vor zwei Tagen den im Herbst 2016 gericht­lich gestopp­ten Plan für die Weser­ver­tie­fung for­mell auf­ge­ho­ben – und zugleich ein neu­es Ver­fah­ren ange­kün­digt. Es geht also wie­der los, das Gezänk um unnö­ti­ge und ris­kan­te Aus­bag­ge­rung, denn Wider­stand ist so gut wie sicher.

Knapp zehn Jah­re ist es her, dass jener Plan­fest­stel­lungs­be­schluss (PFB) ver­kün­det wur­de, den das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) in Leip­zig dann vor knapp fünf Jah­ren den Pla­nern um die Ohren hau­te: Er sei „rechts­wid­rig und nicht voll­zieh­bar“, so das Urteil. Das Bun­des­land Bre­men hat­te bean­tragt, die Außen­we­ser von der Nord­see bis Bre­mer­ha­ven aus­bag­gern zu dür­fen, um die damals rasant wach­sen­den – im Ver­gleich zu heu­te aber nur noch mit­tel­gro­ßen – Con­tai­ner­schif­fe abfer­ti­gen zu kön­nen. Da die Bre­mer wegen der Grenz­zie­hung im Weser­mün­dungs­be­reich hier­für die Zustim­mung der nie­der­säch­si­schen Nach­barn brauch­ten, nutz­ten die­se ihre Chan­ce und bean­trag­ten auch gleich die Ver­tie­fung der Unter­we­ser zwi­schen Bre­mer­ha­ven und Bra­ke, um den dor­ti­gen – seit Jah­ren hoch­sub­ven­tio­nier­ten, aber kaum wach­sen­den – Hafen zu begüns­ti­gen. Wor­auf die Bre­mer das Paket ihrer­seits ergänz­ten und auch die Aus­bag­ge­rung eines drit­ten Abschnitts zwi­schen Bra­ke und Bre­men forderten.

Schon vor dem PFB von 2011 hat­te es jah­re­lan­ge Aus­ein­an­der­set­zun­gen gege­ben, mehr als 1000 Ein­wen­dun­gen von Umwelt­schüt­zern, Fluss­an­lie­gern, Land­wir­ten, Fir­men und Ver­bän­den hat­te die Wasser- und Schiff­fahrts­di­rek­ti­on Nord­west (WSD) in Aurich, Vor­läu­fe­rin der heu­ti­gen GDWS, mehr oder weni­ger kate­go­risch zurück­ge­wie­sen. Die Fol­ge war eine gan­ze Rei­he von Kla­gen gegen den PFB, zwi­schen­zeit­lich lan­de­te das Ver­fah­ren sogar vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH). Der for­mu­lier­te schar­fe Kri­tik, die das BVerwG maß­geb­lich über­nahm. Zum einen wur­den Ver­stö­ße gegen euro­päi­sches Umwelt­recht fest­ge­stellt, zum ande­ren aber die Nicht­voll­zieh­bar­keit des PFB vor allem ver­fah­rens­recht­lich begrün­det: Die Pla­ner hät­ten die gesam­te Maß­nah­me in einen Beschluss gepackt – statt drei getrenn­te Plan­ver­fah­ren dar­aus zu machen. Denn die vor­ge­se­he­nen Arbei­ten ziel­ten jeweils auf unter­schied­li­che Tief­gän­ge und Schiffs­grö­ßen und beträ­fen in ihren öko­lo­gi­schen Para­me­tern unter­schied­li­che Fluss­ab­schnit­te; das müs­se expli­zit berück­sich­tigt werden.

Zugleich bestä­tig­te das BVerwG aber lei­der auch die wirt­schafts­po­li­ti­schen Behaup­tun­gen und Gut­ach­ter­pro­gno­sen des PFB, ohne die­se kri­tisch zu hin­ter­fra­gen. Vor allem der Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land (BUND) hat­te in sei­ner Kla­ge nicht nur öko­lo­gi­sche Bean­stan­dun­gen gel­tend gemacht, son­dern auch erheb­li­che Zwei­fel an den öko­no­mi­schen Begrün­dun­gen geäu­ßert. Indem das BVerwG die­se Ein­wän­de igno­rier­te, wur­den der­art strit­ti­ge Details des PFB zu Bestand­tei­len eines rechts­kräf­ti­gen Urteils – und mach­ten so den Weg frei für den jetzt begon­ne­nen neu­en Ver­such, die Ver­tie­fung gegen anhal­ten­de Wider­stän­de in der Regi­on durchzusetzen.

Die GDWS hat nun mit der for­mel­len Auf­he­bung des dama­li­gen PFB ein neu­es Plan­ver­fah­ren in Angriff genom­men – genau­er gesagt: zwei neue Plan­ver­fah­ren, eines für die Außen­we­ser und eines für die Unter­we­ser zwi­schen Bre­mer­ha­ven und Bra­ke, auf den drit­ten ursprüng­lich geplan­ten Abschnitt Brake-Bremen wird vor­erst ver­zich­tet. Die­se Ver­fah­ren wer­den anders ablau­fen als das vor­he­ri­ge, denn im Früh­jahr 2020 ist bekannt­lich die von Ver­kehrs­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er (CSU) ent­wor­fe­ne Neu­re­ge­lung mit dem unwort­rei­fen Namen „Maß­nah­men­ge­setz­vor­be­rei­tungs­ge­setz“ (MgvG) in Kraft getre­ten: Die GDWS wird eine Pla­nung unter gewohn­ter Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung erstel­len, die dann aber nicht in neue PFB mün­det, son­dern nur in einen Abschluss­be­richt, über den der Bun­des­tag zu ent­schei­den haben wird. Indem das Par­la­ment ein ent­spre­chen­des Gesetz ver­ab­schie­det, bekommt die Pla­nungs­be­hör­de das Recht zur Durch­füh­rung der Fluss­ver­tie­fun­gen – laut Scheuer‘schem Plan ohne die Mög­lich­keit, dage­gen erneut zu klagen.

Das aller­dings sieht der BUND anders: In einer ers­ten Stel­lung­nah­me wie­der­hol­te des­sen Bre­mer Lan­des­ge­schäfts­füh­rer Mar­tin Rode nicht nur die Kri­tik an den Ver­tie­fun­gen an sich, son­dern kün­dig­te auch juris­ti­schen Wider­stand an. Das MgvG sei „nur erson­nen wor­den, um die gericht­li­chen Über­prü­fungs­mög­lich­kei­ten von Groß­pro­jek­ten aus­zu­he­beln“. Das ver­let­ze gel­ten­de EU-Standards für Betei­li­gungs­rech­te und for­de­re „eine juris­ti­sche Über­prü­fung her­aus“, so Rode.

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WATERKANT-Redaktion