Schwermetalle aus Offshore-Windanlagen

Che­mi­sche Bestand­tei­le des Kor­ro­si­ons­schut­zes von Offshore-Windkraftanlagen sind im Was­ser und in den Sedi­men­ten der Nord­see rings um die unter­such­ten Roto­ren nach­ge­wie­sen wor­den. Aber das für die Unter­su­chung auf­trag­ge­ben­de Bun­des­amt für See­schiff­fahrt und Hydro­gra­phie (BSH) in Ham­burg beschwich­tigt, es sei­en „der­zeit kei­ne unmit­tel­ba­ren Aus­wir­kun­gen auf die Mee­res­um­welt zu erkennen“. 

Mehr als 1500 Offshore-Windkraftanlagen und rund 30 Konverter- und Umspann­platt­for­men arbei­ten der­zeit in den deut­schen AWZ von Nord- und Ost­see – und bekannt­lich sol­len es im Zuge der wei­te­ren Meeresindustrialisierungs-Pläne noch sehr viel mehr wer­den. Vie­le die­ser Anla­gen wer­den mit­tels so genann­ter gal­va­ni­scher Anoden vor Kor­ro­si­on geschützt – das sind unter Was­ser ange­brach­te Metall­stü­cke, die sich gewis­ser­ma­ßen selbst auf­lö­sen und dadurch den Schutz bewir­ken. Man nennt sie daher auch „Opfer­an­oden“, eben, weil sie sich zur Errei­chung ihrer Auf­ga­be „opfern“. Dumm nur, dass dabei ihre Bestand­tei­le in die Mee­res­um­welt gelan­gen. Die Rede ist von gro­ßen Men­gen an Metall­ver­bin­dun­gen, nament­lich von Alu­mi­ni­um, Zink, Indi­um, Gal­li­um, Blei, Cad­mi­um sowie wei­te­ren Schwermetallen.

Eben das hat nun eine aktu­el­le Stu­die des Insti­tuts für Umwelt­che­mie des Küs­ten­rau­mes im Geest­hach­ter Helmholtz-Zentrum Here­on nach­ge­wie­sen: Seit 2017 haben ent­spre­chen­de Unter­su­chun­gen im Auf­trag des BSH statt­ge­fun­den, in die­sen Tagen hat die Ham­bur­ger Behör­de per Pres­se­mit­tei­lung eine ers­te Bilanz vor­ge­legt. „Nach aktu­el­len Erfah­run­gen“, heißt es dort auf einer extrem ver­klei­ner­ten und daher nur schwer les­ba­ren Gra­fik, „gelan­gen etwa 150 bis 750 Kilo­gramm des Anoden­ma­te­ri­als pro Anla­ge und Jahr in die Mee­res­um­welt“. Bezo­gen auf die der­zei­ti­gen Schät­zun­gen zur Anla­gen­zahl – sie­he oben – bedeu­tet das also jähr­li­che Gesamt­ein­trä­ge zwi­schen 225 und 1125 Tonnen.

Ver­harm­lo­sung?

Laut BSH zei­gen die­se Ergeb­nis­se aller­dings nur, „dass sich die Kon­zen­tra­tio­nen der Bestand­tei­le sowohl im Was­ser als auch im Sedi­ment größ­ten­teils im Rah­men der bekann­ten Varia­bi­li­tät für die Nord­see bewe­gen“. Das ist, mit Ver­laub, ent­we­der Ver­harm­lo­sung oder Bestä­ti­gung einer krank­haf­ten „Nor­ma­li­tät“ – ton­nen­wei­se Ein­trä­ge schäd­li­cher Metall­ver­bin­dun­gen haben in der Mee­res­um­welt nichts zu suchen. Punkt. Das BSH schreibt über sich selbst, es sei „zustän­dig für die Geneh­mi­gung von Offshore-Vorhaben in den deut­schen Mee­res­ge­wäs­sern“ und unter­stüt­ze „die Ent­wick­lung und Nut­zung mög­lichst umwelt­ver­träg­li­cher Ver­fah­ren“. Viel­leicht soll­te das Amt sich in die­sem Zusam­men­hang mal an Vorsorge- und Ver­ur­sa­cher­prin­zip ori­en­tie­ren – und Anla­gen erst dann zulas­sen, wenn ihr umwelt­un­schäd­li­cher Betrieb nach­ge­wie­sen ist. Denn: „Der­ar­ti­ge stoff­li­che Emis­sio­nen aus dem Kor­ro­si­ons­schutz von Offshore-Windparks könn­ten durch den wei­te­ren Aus­bau der Offshore-Windenergie wei­ter zunehmen.“

Zwar will die Behör­de „in künf­ti­gen Ver­fah­ren“ ver­mehrt auf Ein­satz so genann­ter Fremd­strom­sys­te­me ach­ten, „da die­se nur mit sehr gerin­gen stoff­li­chen Emis­sio­nen in die Mee­res­um­welt ver­bun­den sind“. Aller­dings klärt das nicht die Fra­ge, was mit den aktu­ell betrie­be­nen Anla­gen geschieht – wird deren Kor­ro­si­ons­schutz jetzt gene­rell ausgetauscht?

 

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WATERKANT-Redaktion