In der vergangenen Woche ist bei der UNO in New York auch die mittlerweile fünfte Runde der Verhandlungen über ein Abkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Meere in den Gebieten außerhalb nationaler Gerichtsbarkeit (BBNJ) ergebnislos zu Ende gegangen: Weltweit nimmt die Gier auf Ressourcen auch sensibler Meeresgebiete teils brachiale Formen an, aber Schutzmaßnahmen werden weiter verschleppt.
Eigentlich, so die Absicht der Veranstalter, sollten (laut einer Mitteilung der deutschen UN-Vertretung DGVN) in diesem August diese seit Jahren laufenden Verhandlungen – nach bereits vier erfolglosen Versuchen – abgeschlossen werden. Eigentlich, so muss kritisch hinzugefügt werden, sollten derartige Verhandlungen längst erledigt sein, denn schließlich schreibt das Jahrzehnte alte UN-Seerechtsübereinkommen UNCLOS unmissverständlich vor, dass die Hohe See als das „gemeinsame Erbe der Menschheit“ zu behandeln sei, folglich niemand spezifische Einzelrechte oder -ansprüche geltend zu machen habe – ein schöner Traum…
Grundsätzlich geht es um geschätzte 60 Prozent der globalen Meeresflächen, sie gelten laut UNCLOS als „Hohe See“, weil sie außerhalb der so genannten Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) einzelner UN-Mitgliedsstaaten liegen. Folglich sollte es längst selbstverständlich sein, dass dieses Menschheitserbe mindestens bezüglich seiner biologischen Vielfalt negativen anthropogenen Einflüssen entzogen bleibt. Tatsächlich ist aber aktuell nur rund ein Prozent dieser „Hohen See“ durch internationale Abkommen geschützt. Dabei gilt es seitens der UNO schon immer als selbstverständlich, dass die internationale Gemeinschaft sich über den Schutz der einzigartigen marinen biologischen Vielfalt des Menschheitserbes verständigen muss.
Aber wie so oft im komplizierten Konstrukt der Vereinten Nationen ist auch dies leider nicht mehr als ein leerer Anspruch – obwohl noch Anfang August seitens der UN davon ausgegangen wurde, dass die Verhandlungen zur Biodiversität außerhalb nationaler Hoheitsgebiete – englisch: Biodiversity Beyond National Jurisdiction (BBNJ) – mit dieser fünften Runde ihre „abschließende Phase“ erreichen könnten. Fakt ist, dass ohne eine Einigung die Meere bei der geplanten Verabschiedung eines globalen Rahmenabkommens zur Biodiversität im kommenden Dezember im kanadischen Montreal unzureichend berücksichtigt werden dürften.
Knapp zwei Wochen lang ist im August verhandelt worden, blumig zitiert beispielsweise der SPIEGEL die Konferenzleiterin, die aus Singapur stammende Seerechtsexpertin Rena Lee, mit den Worten, es habe „hervorragende Fortschritte“ gegeben, nur Details werden bedauerlicherweise nicht publiziert. Auch bei NGOs wie dem WWF paaren sich Enttäuschung – „Möglichkeiten verschenkt“, „in weite Ferne gerückt“ – mit dem nebulösen Lob „ermutigender Fortschritte“, ohne aber aufzuzeigen, wer wann wo wie einer effektiven Einigung im Wege steht. „Um ein Abkommen zu erreichen, müssten sich die Staats- und Regierungschefs der beteiligten Länder aber stärker einsetzen“, mahnt die Organisation abschließend – ach, neee. Ob das den Meeren hilft?