Noch immer kein Schutz für Hohe See

In der ver­gan­ge­nen Woche ist bei der UNO in New York auch die mitt­ler­wei­le fünf­te Run­de der Ver­hand­lun­gen über ein Abkom­men zur Erhal­tung der bio­lo­gi­schen Viel­falt der Mee­re in den Gebie­ten außer­halb natio­na­ler Gerichts­bar­keit (BBNJ) ergeb­nis­los zu Ende gegan­gen: Welt­weit nimmt die Gier auf Res­sour­cen auch sen­si­bler Mee­res­ge­bie­te teils bra­chia­le For­men an, aber Schutz­maß­nah­men wer­den wei­ter verschleppt. 

Eigent­lich, so die Absicht der Ver­an­stal­ter, soll­ten (laut einer Mit­tei­lung der deut­schen UN-Vertretung DGVN) in die­sem August die­se seit Jah­ren lau­fen­den Ver­hand­lun­gen – nach bereits vier erfolg­lo­sen Ver­su­chen – abge­schlos­sen wer­den. Eigent­lich, so muss kri­tisch hin­zu­ge­fügt wer­den, soll­ten der­ar­ti­ge Ver­hand­lun­gen längst erle­digt sein, denn schließ­lich schreibt das Jahr­zehn­te alte UN-Seerechtsübereinkommen UNCLOS unmiss­ver­ständ­lich vor, dass die Hohe See als das „gemein­sa­me Erbe der Mensch­heit“ zu behan­deln sei, folg­lich nie­mand spe­zi­fi­sche Ein­zel­rech­te oder -ansprü­che gel­tend zu machen habe – ein schö­ner Traum…

Grund­sätz­lich geht es um geschätz­te 60 Pro­zent der glo­ba­len Mee­res­flä­chen, sie gel­ten laut UNCLOS als „Hohe See“, weil sie außer­halb der so genann­ten Aus­schließ­li­chen Wirt­schafts­zo­nen (AWZ) ein­zel­ner UN-Mitgliedsstaaten lie­gen. Folg­lich soll­te es längst selbst­ver­ständ­lich sein, dass die­ses Mensch­heits­er­be min­des­tens bezüg­lich sei­ner bio­lo­gi­schen Viel­falt nega­ti­ven anthro­po­ge­nen Ein­flüs­sen ent­zo­gen bleibt. Tat­säch­lich ist aber aktu­ell nur rund ein Pro­zent die­ser „Hohen See“ durch inter­na­tio­na­le Abkom­men geschützt. Dabei gilt es sei­tens der UNO schon immer als selbst­ver­ständ­lich, dass die inter­na­tio­na­le Gemein­schaft sich über den Schutz der ein­zig­ar­ti­gen mari­nen bio­lo­gi­schen Viel­falt des Mensch­heits­er­bes ver­stän­di­gen muss.

Aber wie so oft im kom­pli­zier­ten Kon­strukt der Ver­ein­ten Natio­nen ist auch dies lei­der nicht mehr als ein lee­rer Anspruch – obwohl noch Anfang August sei­tens der UN davon aus­ge­gan­gen wur­de, dass die Ver­hand­lun­gen zur Bio­di­ver­si­tät außer­halb natio­na­ler Hoheits­ge­bie­te – eng­lisch: Bio­di­ver­si­ty Bey­ond Natio­nal Juris­dic­tion (BBNJ) – mit die­ser fünf­ten Run­de ihre „abschlie­ßen­de Pha­se“ errei­chen könn­ten. Fakt ist, dass ohne eine Eini­gung die Mee­re bei der geplan­ten Ver­ab­schie­dung eines glo­ba­len Rah­men­ab­kom­mens zur Bio­di­ver­si­tät im kom­men­den Dezem­ber im kana­di­schen Mont­re­al unzu­rei­chend berück­sich­tigt wer­den dürften.

Knapp zwei Wochen lang ist im August ver­han­delt wor­den, blu­mig zitiert bei­spiels­wei­se der SPIEGEL die Kon­fe­renz­lei­te­rin, die aus Sin­ga­pur stam­men­de See­rechts­exper­tin Rena Lee, mit den Wor­ten, es habe „her­vor­ra­gen­de Fort­schrit­te“ gege­ben, nur Details wer­den bedau­er­li­cher­wei­se nicht publi­ziert. Auch bei NGOs wie dem WWF paa­ren sich Ent­täu­schung – „Mög­lich­kei­ten ver­schenkt“, „in wei­te Fer­ne gerückt“ – mit dem nebu­lö­sen Lob „ermu­ti­gen­der Fort­schrit­te“, ohne aber auf­zu­zei­gen, wer wann wo wie einer effek­ti­ven Eini­gung im Wege steht. „Um ein Abkom­men zu errei­chen, müss­ten sich die Staats- und Regie­rungs­chefs der betei­lig­ten Län­der aber stär­ker ein­set­zen“, mahnt die Orga­ni­sa­ti­on abschlie­ßend – ach, neee. Ob das den Mee­ren hilft?

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WATERKANT-Redaktion