Durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist eine vor Jahresfrist ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gegen den Import von Miesmuscheln aus entfernten Regionen in den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer rechtskräftig geworden. Das hat der Verein „Schutzstation Wattenmeer“ Anfang Februar mitgeteilt.
Die Umweltorganisation begrüßte die Entscheidung nachdrücklich als „Stärkung des Nationalparks“. Silvia Gaus, Naturschutzexpertin des Vereins und wiederholt auch Autorin dieser Zeitschrift, erläuterte: „Das nun bestätigte Urteil ist eine deutliche Kritik an den Fischereibehörden, die unter früheren Landesregierungen über mindestens sechs Jahre ohne die gebotene Rücksicht auf die Natur diese Eingriffe in den Nationalpark genehmigten. Zugleich stärkt es die Position der Nationalparkverwaltung, deren eigenständiges Genehmigungsrecht bislang umgangen wurde.“
Da wilde Miesmuscheln auch aufgrund ihrer Befischung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer kaum noch zu finden sind, waren die importierten Miesmuscheln für die im Nationalpark gelegenen so genannten Kulturflächen der Muschelfischerei bestimmt. Doch durch die Einfuhr werden auch gebietsfremde Arten eingeschleppt. Dieses ist zum Schutz des Nationalparks nicht zulässig, so die nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Auffassung des Oberverwaltungsgerichts.
Die Meeresschützer beklagen aktuell einen 90-prozentigen Schwund wilder Miesmuscheln und den Rückgang von muschelfressenden Vögeln wie Austernfischern und Eiderenten. Sie fordern den amtierenden Umweltminister Robert Habeck (Grüne) daher auf, neuerliche schwere Eingriffe in den Nationalparknicht zuzulassen: Geplant sei der Bau von „Saatmuschelgewinnungsanlagen“ auf einer Fläche von mehreren hundert Hektar des geschützten Wattenmeers.