Polen hat über seine „Generaldirektion für Umweltschutz“ eine Raumordnungsplanung für die nationalen Meeresgewässer – Küstenregion und Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) – gestartet. Wegen der „grenzüberschreitenden Beteiligung an den Planentwürfen sowie an der dazugehörigen strategischen Umweltprüfung (SUP)“ wurden das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern informiert. Die Generaldirektion hat die zugehörigen Unterlagen – den Raumordnungsplan im Maßstab 1:200 000 sowie den Umweltbericht – zur „Konsultation deutscher öffentlicher Stellen und der deutschen allgemeinen Öffentlichkeit“ zur Verfügung gestellt, die Unterlagen sind bei den genannten Behörden einsehbar beziehungsweise im Internet abrufbar. Allerdings haben die Polen es eilig: Sowohl die Akteneinsicht vor Ort als auch die eventuell sich daraus ergebende Einreichung von Stellungnahmen sind lediglich bis zum 30. April 2020 befristet, beim BSH werden die Unterlagen aber auch nach diesem Termin noch digital verfügbar sein.
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