Polnische Ostsee wird verplant

Polen hat über sei­ne „Gene­ral­di­rek­ti­on für Umwelt­schutz“ eine Raum­ord­nungs­pla­nung für die natio­na­len Mee­res­ge­wäs­ser – Küs­ten­re­gi­on und Aus­schließ­li­che Wirt­schafts­zo­ne (AWZ) – gestar­tet. Wegen der „grenz­über­schrei­ten­den Betei­li­gung an den Plan­ent­wür­fen sowie an der dazu­ge­hö­ri­gen stra­te­gi­schen Umwelt­prü­fung (SUP)“ wur­den das Bun­des­amt für See­schiff­fahrt und Hydro­gra­phie (BSH) sowie das Minis­te­ri­um für Ener­gie, Infra­struk­tur und Digi­ta­li­sie­rung Mecklenburg-Vorpommern infor­miert.   Die Gene­ral­di­rek­ti­on hat die zuge­hö­ri­gen Unter­la­gen – den Raum­ord­nungs­plan im Maß­stab 1:200 000 sowie den Umwelt­be­richt – zur „Kon­sul­ta­ti­on deut­scher öffent­li­cher Stel­len und der deut­schen all­ge­mei­nen Öffent­lich­keit“ zur Ver­fü­gung gestellt, die Unter­la­gen sind bei den genann­ten Behör­den ein­seh­bar bezie­hungs­wei­se im Inter­net abruf­bar. Aller­dings haben die Polen es eilig: Sowohl die Akten­ein­sicht vor Ort als auch die even­tu­ell sich dar­aus erge­ben­de Ein­rei­chung von Stel­lung­nah­men sind ledig­lich bis zum 30. April 2020 befris­tet, beim BSH wer­den die Unter­la­gen aber auch nach die­sem Ter­min noch digi­tal ver­füg­bar sein.

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WATERKANT-Redaktion