Meeresschutz krachend verfehlt“

Der Natur­schutz­bund Deutsch­land (NABU) hat ges­tern in einem Offe­nen Brief an die zustän­di­gen Bun­des­mi­nis­te­ri­en schar­fe Kri­tik an den vor­lie­gen­den Ent­wür­fen künf­ti­ger Raum­ord­nungs­plä­ne für Nord- und Ost­see for­mu­liert. Das 2020-Ziel der euro­päi­schen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) – die Errei­chung eines guten Umwelt­zu­stands der Mee­re – wer­de mit die­sen Plä­nen „kra­chend ver­fehlt“, mahnt laut NABU-Pressemitteilung der Meeresschutz-Referent der Orga­ni­sa­ti­on, Kim Detloff. 

Ges­tern war die Frist für die ers­te Run­de der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Fort­schrei­bung der mari­nen Raum­ord­nung abge­lau­fen. In die­sen so genann­ten Raum­ord­nungs­plä­nen sind die ver­schie­de­nen Nut­zungs­an­for­de­run­gen und Schutz­an­sprü­che auf und in den Mee­ren – in den jewei­li­gen natio­na­len Aus­schließ­li­chen Wirt­schafts­zo­nen (AWZ) – fest­zu­le­gen, es geht um das Mit-, Neben- oder Gegen­ein­an­der: Einer­seits sind Schutz­ge­bie­te und wich­ti­ge Wan­der­kor­ri­do­re für die Mee­res­fau­na zu sichern, ande­rer­seits sol­len Nut­zun­gen gesi­chert und auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den, also bei­spiels­wei­se Anzahl, Häu­fung und Grö­ße von Wind­kraft­rä­dern, „Stra­ßen“ für die Schiff­fahrt, Gebie­te für die Fische­rei oder Flä­chen, in denen Roh­stof­fe abge­baut wer­den dür­fen. Die Ent­wür­fe sind erar­bei­tet und vor­ge­legt wor­den vom Bun­des­amt für See­schiff­fahrt und Hydro­gra­phie (BSH), das – zum Amts­be­reich des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums gehö­rend – tra­di­tio­nell eher für eine nut­zungs­ori­en­tier­te Mee­respo­li­tik „steht“.

Das Stich­da­tum des genann­ten Frist­ab­laufs war für den NABU Anlass, sich in dem Offe­nen Brief an Bun­des­mi­nis­te­rin Sven­ja Schul­ze (Umwelt) sowie ihre Kol­le­gen Horst See­ho­fer (Inne­res) und Peter Alt­mai­er (Wirt­schaft) zu wen­den. Es ist nicht ersicht­lich, war­um der Brief nicht auch den Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er gerich­tet wor­den ist; die Pres­se­mit­tei­lung zitiert den NABU-Präsidenten Jörg-Andreas Krü­ger mit den Wor­ten: „Daher wen­den wir uns per­sön­lich an die drei haupt­ver­ant­wort­li­chen Minis­ter.“ – Über die dar­aus sich erge­ben­de Ein­schät­zung der Bedeu­tung Scheu­ers darf mun­ter spe­ku­liert werden…

Gesun­de Mee­re sind die Vor­aus­set­zung für eine nach­hal­ti­ge mari­ti­me Wirt­schaft“, for­mu­liert der NABU – was nicht unbe­dingt bedeu­tet, dass die Orga­ni­sa­ti­on der öko­no­misch ori­en­tier­ten Nut­zung irgend­ei­nen Vor­rang ein­räu­men möch­te. Viel­mehr betont die Stel­lung­nah­me mit den Wor­ten von Detl­off, es sei „an der Zeit, den Natur- und Kli­ma­schutz zum über­ge­ord­ne­ten Ziel unse­rer Mee­respo­li­tik zu machen. Die Zeit des end­lo­sen blau­en Wachs­tums ist vor­bei“. Aller­dings ver­weist die Pres­se­mit­tei­lung auch auf die For­de­rung der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on, „dass der Schutz der Mee­re ins Zen­trum zukünf­ti­ger Raum­ord­nungs­plä­ne rückt“. Das sei in den Ent­wür­fen „noch nicht“ zu erken­nen, so der NABU – ver­kennt oder igno­riert dabei aber, dass die Mee­respo­li­tik der EU schon immer vor­ran­gig nut­zungs­ori­en­tiert gewe­sen ist.

In sei­nem offe­nen Brief“, so die Pres­se­mit­tei­lung wei­ter, „for­dert der NABU ins­be­son­de­re die Mee­res­schutz­ge­bie­te des Natura-2000-Netzwerks wirk­sam und sie zu öko­lo­gi­schen Vor­rang­flä­chen mit Aus­schluss schäd­li­cher Nut­zun­gen zu machen. Dar­über hin­aus müs­sen wich­ti­ge Wan­der­kor­ri­do­re für Schweins­wa­le, Zug- und Rast­vö­gel frei­ge­hal­ten und die natür­li­chen Kli­ma­funk­tio­nen der Mee­re als Koh­len­stoff­spei­cher gestärkt wer­den.“ Wei­ter heißt es unter Beru­fung auf Detl­off: „Die öko­lo­gi­schen Belas­tungs­gren­zen der Nord- und Ost­see müs­sen den Rah­men für wirt­schaft­li­che Inter­es­sen set­zen.“ Und: „Um erneu­er­ba­re Ener­gie auf dem Meer zu pri­vi­le­gie­ren, müs­sen erst die Fische­rei, die Schiff­fahrt und der Kies­ab­bau zurück­ge­fah­ren werden.

Zwar übt der NABU auch Kri­tik an der jüngst aktua­li­sier­ten räum­li­chen Fest­le­gung für die Offshore-Windenergie: ‚Kli­ma­schutz im Meer bedeu­tet mehr als Wind­rä­der. Das aktu­el­le Ziel von 40 Giga­watt Offshore-Strom wäre in der schon jetzt über­nutz­ten Nord- und Ost­see nicht rea­li­sier­bar und mit gel­ten­dem Natur­schutz­recht nicht ver­ein­bar“, wird wie­der­um Detl­off zitiert. Auf einer Web­sei­te zur Mari­nen Raum­ord­nung for­dert der NABU unter ande­rem „Natur­ver­träg­li­che Wind­ener­gie: Öko­lo­gi­sche Kon­flik­te durch rich­ti­ge Stand­ort­wahl und stu­fen­wei­sen Aus­bau ver­mei­den“. Was an die­ser Stel­le aber fehlt, ist die drin­gen­de For­de­rung nach einer längst über­fäl­li­gen Beant­wor­tung der Fra­ge, WIE umwelt­ver­träg­lich Offshore-Windkraft eigent­lich ist mit ihren mul­ti­plen Anfor­de­run­gen an eine hoch­tech­ni­sier­te Infra­struk­tur sowohl auf See als auch an den Küs­ten. Es gibt bis heu­te kei­ne gewis­sen­haf­te und umfas­sen­de Unter­su­chung, wel­cher Auf­wand eigent­lich dazu gehört, die immer grö­ßer wer­den­den Roto­ren auf See zu bau­en, zu betrei­ben und irgend­wann auch wie­der abzu­bau­en. Eine Gesamt­ener­gie­bi­lanz, die nicht nur die „nor­ma­le“ Ket­te Rohstoff-Produktion-Installation-Betrieb-Wartung-Deinstallation beinhal­tet, son­dern auch den Auf­wand für spe­zi­el­le Transport- und Hafen­su­pra­struk­tur, für Bau und Betrieb von Spe­zi­al­schif­fen, für bis­he­ri­ge (und meist unzu­rei­chen­de) Umwelt­schutz­maß­nah­men wie „Bla­sen­schlei­er“ und ähn­li­che Maß­nah­men, für Ver­ka­be­lung und Umspann­sta­tio­nen (und vie­les ande­re mehr) ein­schließt, könn­te viel­leicht manch einen Offshore-Windkraft-Befürworter min­des­tens zum Nach­den­ken bringen.

Abschlie­ßend kri­ti­siert der NABU in sei­ner Pres­se­mit­tei­lung zu recht: „Trotz der gro­ßen mee­respo­li­ti­schen Bedeu­tung sieht der Raum­ord­nungs­pro­zess kei­ne par­la­men­ta­ri­sche Befas­sung vor.“

NABU-Infos zur Mari­nen Raum­ord­nung: https://www.nabu.de/MRO

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WATERKANT-Redaktion