In Bangladesh haben mehrere zigtausend „Naujan“, so der heimische Begriff für die Besatzungen von Flussschiffen, in einem dreitägigen Streik bessere Arbeits- und Lebensbedingungen durchgesetzt. Das teilte jetzt die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) mit, der die nationale Gewerkschaft „Bangladesh Noujan Shramik Federation“ (BNSF) angehört.
Die Arbeitskampfmaßnahmen haben laut ITF-Mitteilung das gesamte Versorgungsnetz schwer getroffen: Die „Bangladesh Cargo Vessel Owners Association“ betreibt nach diesen Angaben rund 5000 Frachtschiffe, die über ein Binnenwasserrouten-Netzwerk Fracht zwischen Flusshäfen und vorgelagerten Terminals befördern, unter anderem von und zu den Häfen Chattogram und Mongla. Nachdem die Arbeitgeber trotz wiederholter Auseinandersetzungen dabei getroffene Vereinbarungen und Zusagen nicht eingehalten hatten, sah die BNSF keine andere Möglichkeit als das Netzwerk für drei Tage komplett lahmzulegen. „Das hat sie dazu gebracht, die Naujan ernst zu nehmen“, so BNSF-Generalsekretär Ashiqul Alam Chowdhury.
Als wichtigsten Erfolg bezeichnet es die Gewerkschaft, dass den Arbeitern künftig Lebensmittelzulagen gezahlt werden müssen: Das Seearbeitsübereinkommen – „Maritime Labour Convention“ (MLC) – der Internationalen Arbeits-Organisation (ILO) verpflichtet Arbeitgeber, Schiffsarbeitern qualitativ hochwertige Lebensmittel und gutes Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Wenn aber das Schiff zu klein ist, um einen qualifizierten eigenen Koch, eine eigene Kombüse zu haben, gelten angemessene Heuer-Zulagen als akzeptable Möglichkeit für Arbeitgeber, diesen Anforderungen nachzukommen. Den Naujan aber ist das immer wieder verweigert worden.
Als wesentliche weitere Erfolge laut der bei Streikbeilegung vereinbarten 11-Punkte-Charta gelten unter anderem die Einhaltung schon seit 2016 beschlossener Tarife, die Gewährleistung ordnungsgemäßer Personalpapiere und Schifffahrtsbücher, Maßnahmen gegen Raub und Erpressung sowie weitere Schritte für mehr soziale Sicherheit an Bord.
Details: Pressemitteilung der ITF vom 9. November 2020