Kein Hafenschlick ins Watt!

Die im Akti­ons­bünd­nis „Leben­di­ge Tideel­be“ zusam­men­ge­schlos­se­nen Umwelt­ver­bän­de BUND, NABU und WWF haben ein anwalt­li­ches Gut­ach­ten vor­ge­legt, mit des­sen Hil­fe sie es dem Senat der Frei­en und Han­se­stadt Ham­burg ver­weh­ren wol­len, den Hafen­schlick ohne beson­de­re Umwelt­prü­fung im Wat­ten­meer – und zwar in unmit­tel­ba­rer Nähe geschütz­ter Zonen – zu verklappen. 

Ham­burg kämpft bekannt­lich seit Jahr­zehn­ten mit dem Pro­blem, stän­dig Sand und Schlick aus der Elbe und den Hafen­be­cken bag­gern zu müs­sen, um Zufahr­ten und Kajen frei zu hal­ten. Die Bag­ger­gut­men­ge nimmt dabei stän­dig zu und das hat viel­fäl­ti­ge Ursa­chen – abneh­men­de Was­ser­men­gen aus dem Ober­lauf spie­len eben­so eine Rol­le wie die stän­di­gen Elb­ver­tie­fun­gen und der dar­aus resul­tie­ren­de zuneh­men­de Tiden­hub; und auch der Kli­ma­wan­del dürf­te dazu bei­tra­gen. Fakt ist, dass jede Flut mehr Sedi­ment die Elbe hin­auf trans­por­tiert als nach­fol­gen­de Ebben zurück ins Meer beför­dern können.

Die bis­he­ri­ge Ver­klap­pung bei Hel­go­land im schleswig-holsteinischen Teil der Nord­see muss in Bäl­de gestoppt wer­den. Das von den zustän­di­gen Behör­den – der Ham­burg Port Aut­ho­ri­ty (HPA) und der Gene­ral­di­rek­ti­on Was­ser­stra­ßen und Schiff­fahrt (GDWS) des Bun­des – ent­wi­ckel­te Kon­zept, durch Strom­bau­maß­nah­men die Tide zu dämp­fen, braucht auf jeden Fall mehr Zeit als ver­füg­bar. Unter ande­rem soll die Alte Süd­er­el­be wie­der geöff­net und dem Fluss so mehr Raum gelas­sen wer­den. Die­ser und ande­re Tei­le des Kon­zepts sind jedoch hef­tig umstritten.

Also muss Ham­burg zunächst ein­mal eine schnel­le Lösung fin­den, um die gewal­ti­gen Schlick­men­gen kon­ti­nu­ier­lich irgend­wo depo­nie­ren zu kön­nen: Die Wirt­schafts­be­hör­de hat nun eine Flä­che nahe der Insel Scha­r­hörn ins Auge gefasst – die aber läge direkt neben dem Natio­nal­park Ham­bur­gi­sches Wat­ten­meer. Das von den Ver­bän­den vor­ge­leg­te Gut­ach­ten geht nun davon aus, dass die­sem euro­päi­schen Natur­schutz­ge­biet durch die benach­bar­te Schlick­ab­la­ge­rung eine Beein­träch­ti­gung dro­hen könn­te. Gel­ten­de EU-Rechtsprechung lege daher nahe, dass der Ham­bur­ger Senat sei­ner Maß­nah­me eine Ver­träg­lich­keits­prü­fung vor­zu­schal­ten und die Natur­schutz­ver­bän­de an die­ser Prü­fung zu betei­li­gen habe. „Wenn sich im Rah­men die­ses Ver­fah­rens her­aus­stellt“, so die Ver­bän­de in einer Stel­lung­nah­me, „dass ver­gif­te­te und ver­drif­te­te Schlick­be­stand­tei­le die Lebens­räu­me des Wat­ten­mee­res bedro­hen, wer­den wir ver­hin­dern, dass Ham­burg das Welt­na­tur­er­be zum Müll­ei­mer der Hafen­wirt­schaft macht“.

Ham­burg behaup­tet zwar, dass es für eine sol­che Ent­schei­dung noch zu früh sei, und spielt auf Zeit; die recht­li­chen Anfor­de­run­gen an mög­li­che Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren müss­ten vom Senat erst noch intern geprüft wer­den. Das Akti­ons­bünd­nis „Leben­di­ge Tideel­be“ setzt dage­gen auf juris­tisch gestütz­ten öffent­li­chen Druck und for­dern Schrit­te zur Bepro­bung des Mee­res­bo­dens ein­schließ­lich Bestands­auf­nah­me von Klein­le­be­we­sen und Fisch­fau­na sowie Unter­su­chung der Aus­wir­kun­gen auf See­vö­gel. Weil der­ar­ti­ge Unter­su­chun­gen ver­läss­lich nur im Som­mer mög­lich sind, sei eine kurz­fris­ti­ge Geneh­mi­gung der Ver­klap­pungs­plä­ne aus­ge­schlos­sen. Aus Sicht der Ver­bän­de müs­se die lau­fen­de Elb­ver­tie­fung sofort gestoppt wer­den, weil die damit ver­bun­de­nen Arbei­ten das Pro­blem zusätz­lich for­cie­ren würden.

Mehr zum The­ma u. a. beim Natur­schutz­bund Deutsch­land (NABU).

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WATERKANT-Redaktion

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