Laut einer Pressemitteilung des Bremer Landgerichts von heute Mittag hat der zuständige Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Revision des ehemaligen „Beluga“-Reeders Niels Stolberg gegen seine Verurteilung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verworfen.
Stolberg hatte die „Beluga“ 1995 gegründet und binnen weniger Jahre zum Weltmarktführer in der Schwergut- und Projektschifffahrt aufgebaut. Er war – trotz oder wegen etlicher unkonventioneller Praktiken – in Bremen und umzu als „Vorzeige-Unternehmer“ hofiert und gefeiert worden; und hatte sich zudem geschickt das Image eines spendablen Mäzens für humanitäre Projekte ans Revers geheftet. Aber auch diverse Beteiligungen an Waffengeschäften des Bundesnachrichtendienstes wurden dank engagierter Recherche insbesondere des Bremer Lokalsenders Radio Bremen und seines Reporters Rainer Kahrs bekannt.
2011 war die „Beluga“ nach kurzer, schwerer Krise in die Insolvenz geschickt worden – von einem Investor, den Stolberg selbst ins Boot geholt hatte, um dann von selbigem ausgebootet zu werden; Details siehe hier.
2016 hatte ein mehrjähriger Strafprozess wegen Kreditbetrugs, Untreue und
Bilanzfälschungen vor der Wirtschaftsstrafkammer des Bremer Landgerichts begonnen, der nach mehr als zwei Jahren mit dem oben erwähnten Strafurteil abgeschlossen wurde. Dem Ex-Reeder wurde insbesondere angelastet, bei Schiffsneubauten imaginäre Baukosten in Millionenhöhe vorgetäuscht und so bei den finanzierenden Banken einen höheren Fremdfinanzierungsanteil erreicht zu haben. Ferner wurde ihm nachgewiesen, Geschäftsabschlüsse als Verantwortlicher unterzeichnet zu haben in dem Wissen, dass in ihnen fingierte Umsätze ebenfalls in Millionenhöhe auf Grundlage von Scheinrechnungen ausgewiesen waren. Zudem habe er den ins Boot geholten Investor – die US-„Heuschrecke“ Oaktree – zur Erlangung eines millionenschweren Rahmenkreditvertrages über die finanzielle Situation des „Beluga“-Konzerns getäuscht.
Stolbergs Anwälte legten damals Revision beim BGH ein, gemäß Antrag des Generalbundesanwalts haben die Bundesrichter diese jetzt als unbegründet verworfen. Der BGH änderte dabei zwar den Schuldspruch des Landgerichts in Details, schloss zugleich aber aus, dass die Bremer Kammer unter dieser rechtlichen Veränderung zu einer anderen Strafhöhe gekommen wäre: Daher ließen die Karlsruher Richter den Strafausspruch unangetastet, das Urteil des Landgerichts Bremen ist damit rechtskräftig.
Laut „Radio Bremen“ ist mit einem Vollzug der Freiheitsstrafe (= Haftantritt) in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen. Weitere Berichte des Senders zum „Beluga“-Verfahren siehe hier.