Urteil gegen Niels Stolberg rechtskräftig

Laut einer Pres­se­mit­tei­lung des Bre­mer Land­ge­richts von heu­te Mit­tag hat der zustän­di­ge Straf­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) die Revi­si­on des ehe­ma­li­gen „Beluga“-Reeders Niels Stol­berg gegen sei­ne Ver­ur­tei­lung zu drei Jah­ren und sechs Mona­ten Haft verworfen. 

Stol­berg hat­te die „Belu­ga“ 1995 gegrün­det und bin­nen weni­ger Jah­re zum Welt­markt­füh­rer in der Schwergut- und Pro­jekt­schiff­fahrt auf­ge­baut. Er war – trotz oder wegen etli­cher unkon­ven­tio­nel­ler Prak­ti­ken – in Bre­men und umzu als „Vorzeige-Unternehmer“ hofiert und gefei­ert wor­den; und hat­te sich zudem geschickt das Image eines spen­da­blen Mäzens für huma­ni­tä­re Pro­jek­te ans Revers gehef­tet. Aber auch diver­se Betei­li­gun­gen an Waf­fen­ge­schäf­ten des Bun­des­nach­rich­ten­diens­tes wur­den dank enga­gier­ter Recher­che ins­be­son­de­re des Bre­mer Lokal­sen­ders Radio Bre­men und sei­nes Repor­ters Rai­ner Kahrs bekannt.

2011 war die „Belu­ga“ nach kur­zer, schwe­rer Kri­se in die Insol­venz geschickt wor­den – von einem Inves­tor, den Stol­berg selbst ins Boot geholt hat­te, um dann von sel­bi­gem aus­ge­boo­tet zu wer­den; Details sie­he hier.

2016 hat­te ein mehr­jäh­ri­ger Straf­pro­zess wegen Kre­dit­be­trugs, Untreue und
Bilanz­fäl­schun­gen vor der Wirt­schafts­straf­kam­mer des Bre­mer Land­ge­richts begon­nen, der nach mehr als zwei Jah­ren mit dem oben erwähn­ten Straf­ur­teil abge­schlos­sen wur­de. Dem Ex-Reeder wur­de ins­be­son­de­re ange­las­tet, bei Schiffs­neu­bau­ten ima­gi­nä­re Bau­kos­ten in Mil­lio­nen­hö­he vor­ge­täuscht und so bei den finan­zie­ren­den Ban­ken einen höhe­ren Fremd­fi­nan­zie­rungs­an­teil erreicht zu haben. Fer­ner wur­de ihm nach­ge­wie­sen, Geschäfts­ab­schlüs­se als Ver­ant­wort­li­cher unter­zeich­net zu haben in dem Wis­sen, dass in ihnen fin­gier­te Umsät­ze eben­falls in Mil­lio­nen­hö­he auf Grund­la­ge von Schein­rech­nun­gen aus­ge­wie­sen waren. Zudem habe er den ins Boot gehol­ten Inves­tor – die US-„Heuschrecke“ Oakt­ree – zur Erlan­gung eines mil­lio­nen­schwe­ren  Rah­men­kre­dit­ver­tra­ges über die finan­zi­el­le Situa­ti­on des „Beluga“-Konzerns getäuscht.

Stol­bergs Anwäl­te leg­ten damals Revi­si­on beim BGH ein, gemäß Antrag des Gene­ral­bun­des­an­walts haben die Bun­des­rich­ter die­se jetzt als unbe­grün­det ver­wor­fen. Der BGH änder­te dabei zwar den Schuld­spruch des Land­ge­richts in Details, schloss zugleich aber aus, dass die Bre­mer Kam­mer unter die­ser recht­li­chen Ver­än­de­rung zu einer ande­ren Straf­hö­he gekom­men wäre: Daher lie­ßen die Karls­ru­her Rich­ter den Straf­aus­spruch unan­ge­tas­tet, das Urteil des Land­ge­richts Bre­men ist damit rechtskräftig.

Laut „Radio Bre­men“ ist mit einem Voll­zug der Frei­heits­stra­fe (= Haft­an­tritt) in die­sem Jahr nicht mehr zu rech­nen. Wei­te­re Berich­te des Sen­ders zum „Beluga“-Verfahren sie­he hier.

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WATERKANT-Redaktion