Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung den lange diskutierten Entwurf eines so genannten Lieferkettengesetzes (im Amtsdeutsch: Sorgfaltspflichtengesetz) vorgestellt. Angeblich soll es deutsche Unternehmen – aber nicht alle – verpflichten, bei ihren Rohstoff- und Produkt-Zulieferern – aber nicht allen – auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten – aber nicht allen – zu achten. Diese Aufzählung deutet bereits an, dass der Entwurf erhebliche Schwächen hat; eine wichtige ist diese: Die Handelsschifffahrt scheint nach Bundesauffassung kein Teil der Lieferkette zu sein, sie kommt im Entwurf schlicht nicht vor. Weiterlesen
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